Sorry, aber das kann ich so nicht stehen lassen. Denn das gilt nicht überall, in den neuen Bundesländern kann das auch bei der Dekra gemacht werden.
In dem Thread gehts ja drunter und drüber
und auch wenn ich hier jetzt zum x-ten male extrem Klugscheisse:
Den §21 = Vollgutachten darf nur die zuständige „Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr“ vornehmen.
das ist in den alten Bundesländern = ausschließlich der TÜV ((hier ist die DEKRA nur eine „amtlich anerkannte Überwachungsorganisation“, wie GTÜ etc. und darf keine Vollgutachten ausstellen))
das ist in den neuen Bundesländer = ausschließlich die DEKRA ((hier ist der TÜV nur eine „amtlich anerkannte Überwachungsorganisation“, wie GTÜ etc. und darf keine Vollgutachten ausstellen))
Ausnahme ist das Bundesland Berlin = hier haben den Posten sowohl die DEKRA als auch der TÜV.