Winterstellplatz.. Versicherung?

  • Heyho,


    Ich hab da nochmal ne Frage :D
    Ich habe mit 2 guten Kollegen eine Halle zum, wie ich meine, Schnäppchenpreis mieten können..
    Weil die nur zum Schrauben wirklich recht groß is (ca. 160qm), kam einer auf die Idee den überschüssigen Platz ggf. als Stellplätze für Sommerautos (Motorräder) zu vermieten.
    Die Idee is ja garnicht mal schlecht wie ich finde, aber ich bin mir unsicher wie das Versicheurungstechnisch läuft.
    Also ich bin einfach mal so und sage, dass keine Schäden von uns durchs Schrauben o.ä. entstehen.
    Aber wie sieht es mit anderen Schäden aus? Im schlimmsten Falle Hausbrand / Sturmschäden / Überflutung / Einbruch ?
    Macht das vielleicht sogar jmd. von euch? .. Dann wäre ich über ein paar Tipps, die nicht unter das "Betriebsgeheimnis" fallen echt dankbar! ;)



    (Oder sind wir erst auf der sicherne Seite wenn man es als Gewerbe ausweißt?)

  • Solang Du aus dieser "Vermietung" keine Gewinne erzielst, geht das.


    Iss halt ne Überlassung eines Stellplatzes gegen Unkostenbeitrag.


    Um die Versicherung oder Abdeckung von Schäden die nicht von anderen verursacht werden,


    muss sich der Besitzer selbst drum kümmern. Wenst das allerdings gewerblich machst,


    bist haftbar und musst ne Gewerbehaftpflicht abschliessen oder mit eigenem Vermögen haften.

  • Aus eigener Erfahrung.
    Wenn ihr keine inhaltsversicherung abschliesst,sprich hausrat, ist nichts versichert. Eine gebaudeversicherung die vom Vermieter abgeschlossen wird,sichert auch nur das gebäude ab.


    Unsere halle wurde im August von irgendwelchen betrunkenen Kids abgefackelt.
    Wir haben keinerlei Entschädigung erhalten weil wir selber keine Hausratversicherung abgeschlossen haben.


    Wenn ihr stellplätze vermietet dann solltet ihr einen Vertrag machen das ihr nicht für Schäden haftbar seit die durch höhere Gewalt zustande kommen.


    Gruss

  • Fürs vermieten braucht man kein Gewerbe. ... ist ja Privat zu Privat -> UStG §4


    Rechtlich seid Ihr (dann) der Vermieter für die Leute, die Ihre Fahrzeuge unterstellen - mit allen Rechten, Pflichten und Haftungen.
    Zugleich seid Ihr aber nach wie vor die Mieter von Eurem Vermieter inkl. allen Rechten, Pflichten und Haftungen.


    Eine klassische Untervermietung.


    Ihr müsstet erst mal prüfen, ob Ihr überhaupt untervermieten dürft. Sehr viele (Standard)Mietverträge schließen so etwas explizit aus.
    Selbst wenn Ihr in Eurem Mietvertrag nichts findet, würde ich nochmal explizit beim Vermieter nachfragen; auch welche Versicherungen laufen und ob diese bei Untervermietung weiter gelten.
    Bei Unklarheiten lieber einmal einen Rechtsanwalt aufsuchen und mit diesem den bestehenden Mietvertrag + Versicherungen prüfen und auch einen Vertrag für Eure Mieter aufsetzen.



    Bei höheren Sachwerten würde ich sichergehen, dass diese mit einer Ruheversicherung gesichert sind (Teilkasko, Vollkasko) - und das im jeweiligen Mietvertrag explizit festhalten. ("ich Mieter XY sichere zu und habe mein Versicherungsschein/-schreiben der Allianz AG für meinen Audi Urquattro vorgelegt, dass für die gesamte Standzeit meines Fahrzeuges eine Ruheversicherung besteht ... ..." usw)


    Außerdem würde ich nur ordentliche Mieter aufnehmen. Will heißen, die ihr (ordentliches) Fahrzeug im Spätherbst abstellen
    und erst im Frühjahr wieder auswintern. Also nur echte Stellplätze vermieten und keine "Garage" wo es dann evtl. Ärger mit einer Beule o.ä. gibt ...
    was einmal drinnen steht, sollte dann bis zur Abholung auch drinnen stehen bleiben ...

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