Tagfahrtlicht (Scandinavien Licht)

  • Moin also ich hab schon öfter mal geschaut nur nix brauchbares gefunden, wollt ja auch gern die Schaltung haben, das mein Licht automatisch angeht bei Zündung ein, vlt sogar gedimmt wie es in England ja auch der Fall ist, hatte das in meinem Passat 35i B4 auch, und wollte es nun im 80er auch gern machen, jemand ne Idee wie und was ich umpinnen muss am Lenkstockschalter.

  • In Deutschland alles verboten. Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht, gedimmte Scheinwerfer oder fahren mit Standlicht oder Abblendlicht ohne Rücklicht. Was woanders geht, geht in Deutschland nicht. Entweder du hast es ab Werk dran und wenn nicht dann rüstest du halt nach oder schaltest eben das Abblendlicht ein. Find ich sowieso totalen unsinn das Tagfahrlicht, genau wie das Kurvenlicht. Ich hab schon öfter solche Spaken gesehen die gleich mal in der Nacht nur mit TFL auf Achse waren und das Kurvenlicht blendet extremst ins Gesicht wenn da einer abbiegen will und du fährst im Winkel an dem vorbei. Alles nur Erfindungen für Leute ohne Hirn, die mal besser mit Bus oder Bahn gefahren wären. Sorry für die harten Worte aber ist meine Meinung.

  • ich finde es eben nicht unsinnig dieses tagfahrtlicht, und ich will es eben gerne original haben, so das es bei zündung angeht, alles andere sieht mist aus am 80er, mit den anderen sachen stimme ich voll und ganz zu, das es einige deppen gibt die nachts mit ihren möchte gern led dingern rum eiern, wie gesagt ich hatte es damals bei beinem passat auch so, zündung an, vorne und hinten licht, vorne gedimmt, fand ich schön, da ich eh immer mit licht fahre, und da wir alle menschen sind kann man es mal vergessen, un da ich nacht schicht habe von der arbeit her, fahre ich in der demmerung zur arbeit und in demmerung zurück.

  • Ich hab auch immer Licht an, IMMER. Wie ich das mache? Ich schalte es manuell ein ;)


    Und damit komme ich wieder zu meinem Vorschlag mit dem relais und zündplus..

  • wenn er nicht gerade so leise wäre wie bei mir, aberwie gesagt ums ausschalten gehts mir nicht, ich will einfach das es original an geht bei zündung,mehr nicht. da wie ich es schon mal schrieb, man es vergessen kann, fahr selber über 12 jahren und hab es mir von anfang an angewöhntes einzuschalten. jemand ne idee warum der summerso leise ist bei mir? :D

  • Ok, egal ob ich nun dafür oder dagegen bin möchte ich mal was zum Thema sagen.



    Ich weiß ja nicht,aber eigentlich dürfte es nicht allzuschwer sein,dass so zu realisieren.



    Wir wollen doch einfach nur Licht wenn die Zündung an ist, oder?


    Könnte man nicht dann einfach das Kabel vom LSS ans Zündschloss ranfriemeln (mit den richtigen Mitteln natürlich :D)


    Oder mal beim freundlichen (weiß ja net wie freundlich der bei dir ist) fragen ob es da damals andere Steuergeräte etc pp dafür gab?


    vllt auch mal bei Audi direkt nachfragen?


    Ich mein, es ist ja nichts verbotenes, also von daher könnten sie ja, wenn sie lieb sind, Auskunft erteilen.



    Wünsche dir viel Glück :sdafuer:



    lg


    Steven


    Da is der nette Link
    EDIT: Übrigens, hier steht noch was drin, was für dich möglicherweise interessant sein könnte.


    Du brauchst nur dieses besagte Relais und dann kanns schon los gehen :P

  • Ich tausch gern meinen "wachen" Summer gegen einen "ermüdeten" die Lautstärke von meinem geht mir tierisch auf die Nüsse.

    Audi 90 T89 B3 2,0E 85kW/116PS MKB PS GKB: AXE 224tkm Bj. 91
    Einer von noch 1.153 (Stand 2015)
    2014: 1.341 Stk.
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    Suche: Karosserie teile b3 in LY9B in gutem oder sehr gutem Zustand
    gullideckel 15" 4*108

  • nach §17 (oder 19, weiß nicht mehr genau) der stvzo ist die benutzung von standlicht und nebelscheinwerfer als tagfahrlicht ZULÄSSIG!!! und wenn man den § genau interpretiert, ist diese kombination nur bei nacht wenn keine starke sichtbeeinträchtigung durch regen nebel oder schnee da ist, nicht zulässig.
    gruß

  • Ganz zur Not mal überall kleine Sicherungen reinschrauben und wenns passt, passiert nix, und wenn nicht brennt ne kleine Sicherung deutlich schneller durch, als dass es Schaden verursachen kann.


    Von daher würde ich das mal mit dem Pin ausprobieren... Anderen Thread hab ich nämlich dazu auch noch nich gefunden :ssorry:

  • Moin
    Auszug StVO § 19 Beleuchtung, Abs 3: ... Bei zwei Nebelscheinwerfern
    genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der
    Begrenzungsleuchten ...


    Also ist es Heute erlaubt nur mit NSL OHNE Abblendlicht bei Nebel zu fahren!
    Wußte ich nicht.


    Ich kann aber nichts davon lesen, daß diese Kombination als TFL zugelassen ist!


    Und in der StVZO steht´s wohl nicht oder?


    Gruß
    Bernd

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