Tagfahrtlicht (Scandinavien Licht)



  • Ja klar ist das erlaubt;) Da man mit den Neblern bei starken Nebel den Nebel unterleuchten soll und dann mehr sieht;) Das Abblendlicht macht ja meistens nur die weiße Wand sichtbar;)


    Aus Wikipedia:
    Nebel besteht aus kleinen Wassertröpfchen, die das Licht bevorzugt in Richtung der Lichtquelle zurückstrahlen. Je größer der Winkel zwischen der Strahlrichtung der Nebelscheinwerfer und der Blickrichtung des Fahrers ist, desto weniger Licht wird unmittelbar vom Nebel zurückgeworfen und desto besser ist die Sicht des Fahrers.


    Werden Nebelscheinwerfer zusammen mit dem Abblendlicht verwendet, ergibt sich lediglich eine breitere Ausleuchtung im Nahfeld. Die Eigenblendung bei starkem Nebel wird nicht reduziert. Bei verschiedenen Fahrzeugmodellen wird bei Kurvenfahrten der innenliegende Nebelscheinwerfer zur besseren Ausleuchtung (einfaches Kurvenlicht) genutzt.


    Nebelscheinwerfer alleine (oder zusammen mit dem Standlicht, aber ohne gleichzeitige Verwendung des Abblendlichts) reduzieren die Eigenblendung des Fahrers und verbessern somit die Sicht. Allerdings ist ihre Reichweite kleiner als die des Abblendlichts, daher ist diese Beleuchtung technisch nur bei starkem Nebel angebracht. Bei Fahrten bei Dunkelheit und starkem Nebel ist es zweckmäßig, dass der Fahrer die Fahrzeugbeleuchtung ständig den aktuellen Verhältnissen anpasst und gegebenenfalls zwischen Abblendlicht und Nebelscheinwerfer wechselt.


    Weiter:
    Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten.[1] Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist verboten.[1] Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland als einzige Scheinwerfer nicht nur weißes, sondern auch hellgelbes Licht ausstrahlen.[2]

  • Genau deswegen sollte er mir zeigen wo er das gelesen haben will. Nebelscheinwerfer sind nur bei Starkregen, Schneefall oder Nebel, aller drei mit einhergehender Sichtbehinderung, zu benutzen. Das kann am Tage sein, was das ganze nicht automatisch zum TFL erklärt, macht in der Nacht Sinn. Die Benutzung nur mit Standlicht war mir geläufig, gilt auch schon lange. Aber in der Gesetzmäßigkeit ist nicht herauszulesen das Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht benutzt werden dürfen. Wenn er also so nett wäre seinen Post zu korrigieren... :sdanke:

  • Genau. Und wie schon geschrieben dürfen ebend die Nebelscheinwerfer nicht als TFL genutzt werden. Da gibts auch keine Ausnahme. Und das auf deinem Bild ist genauso verboten, wenn es sich da noch um Nebelscheinwerfer handelt. Eine bauliche Veränderung der Leuchten ist nicht zulässig, da die nötige Bauartzulassung fehlt und die vorhandene erlischt.

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