E-Bay Ware schon vorher verkauft!!!

  • Tja, wie soll ich anfangen.


    Wie manche wissen, versuche ich meine B4 Limo im Originalzustand zu erhalten.
    Habe letzte Woche für 1 Euro in der Blauen Lagune die inneren Einstiegsleiten + A-Säulenabdeckung in Beige ersteigert,
    da sie laut Audi nicht mehr zu beziehen sind… also Happy ohne Ende über die erfolgreiche Auktion.


    Geld überwiesen und kurz darauf eine Mail bekommen, das der Verkäufer meine Kontodaten haben möchte um mir mein Geld zurück zu überweisen.


    Auf die Frage warum, erklärte er mir, das er sie schon anderweitig vor einer Woche (7 Tagen) verkauft hätte.
    Das Komische ist, das es eine 3 Tagesauktion war.


    Somit glaube ich dem Verkäufer nicht. >>> Wer stellt Ware bei E-Bay rein, wenn er sie 4 Tage zuvor verkauft hat.


    Hat jemand Erfahrung mit zuvor verkaufter Ware bei E-Bay? >>> Schadensersatz fällt mir dazu ein.


    Ich bin mehr an den Leisten als an mein Geld interessiert.


    Sind die inneren Einstiegsleisten in Beige wirklich so schwer zu bekommen?


    Welche Möglichkeiten habe ich gegenüber dem Verkäufer?

  • Ich würde da an deiner Stelle garnichts machen, denn du wirst gerichtlich kaum Recht bekommen, wenn dir der Verkäufer das Geld zurück überweist.
    Zumal Gerichtskosten im Verhältnis zu 1€ ......hhhhmmm!


    Der nächste Punkt ist das "Überweisen", da mache ich mich auch schon schlau, weil ich seit über 2 Wochen auf meinen ZV-Mist warte-.-

  • Ich gehe mal davon aus, dass der Verkaufer nicht das Ergebnis erzielt hat, das er sich vorgestellt hat. ;) Hatte ich auch schon das eine oder andere mal. Rechtlich hast du wenig Chancen. Der Verkäufer ist von dem geschlossenen Vertrag zurückgetreten, da die Ware nicht mehr lieferbar ist und will dir dein Geld wieder geben. Also ist er auch nicht Schadenersatz pflichtig, da es kein Schaden gab. Ist traurig, gerade bei solchen Sachen, aber leider wahr.

  • So ist es leider. Wenn er dir das Geld zurück überweist / überweisen möchte, hast du kaum noch andere chancen. ärgerlich, aber du wirst nichts machen können. Hatte auch mal das Problem, dass die Auktion nicht ganz das gebracht hat, was der Verkäufer wollte, aber wir wurden uns glücklicherweise anderweitig einig...

  • Es wird interessant.


    Der Verkäufer bietet mir ohne Aufforderung 15 Euro als Rückvergütung an.


    Ich habe dann einmal unter Schadensersatz bei schon verkaufter E-Bay Ware im www gesucht.
    1. Ich habe einen gültigen Kaufvertrag von dem der Verkäufer nicht zurück treten kann.
    2. Wenn der Verkäufer den ersteigerten Artikel nicht liefern kann, ist er Schadensersatzpflichtig.


    Das bedeutet Inhaltlich, er muss mir bei Nichtlieferung den Differenzbetrag zur anderweitigen Beschaffung zahlen.


    Es gibt dazu mehrere OLG Urteile.


    Vorfall Beispiel:
    Bauer bietet eine landwirtschaftliche Maschine ab 1 Euro und zum Sofortkauf von 60000 Euro an.
    Auktion endet bei 51 Euro.
    Verkäufer hat die Maschine anderweitig verkauft.
    Käufer klagt auf Schadensersatz.


    Urteil:
    Verkäufer muss 59949 Euro an den Käufer als Schadensersatz zahlen.
    Auch in anderen Urteilen, wo es nicht um so hohe Beträge ging, hatte der Verkäufer immer das Nachsehen.


    Der Rechtsweg ist aber umständlich und zeitaufwendig.


    Ich werde das Angebot der Rückvergütung annehmen, der Aufwand lohnt sich nicht.

  • @ horsty


    Danke für das sehr nette Angebot. :thumbup:


    Ich hatte die Leisten + Abdeckungen hauptsächlich ersteigert, weil meine Linke zerbrochen ist... und bei 1 € kann man ja nichts falsch machen.
    Den Rest der Auktion hätte ich mir auf Halde gelegt.


    Dringend ist die Reparatur eh nicht, mehr kosmetisch... so werde ich meine Augen weiter offen halten.


    PS
    Bin mit dem Verkäufer zu einer friedlichen Einigung gekommen.

  • Rechtlich gesehen habt ihr beide einen Kaufvertrag, welcher nur nichtig ist wenn beide Seiten ihn im EINVERNEHMEN stornieren. Die Kassentussi im Supermarkt kann ja auch nicht sagen (wenn du schon bezaht hast) "Nein ich will das doch nicht verkaufen..."
    Somit hat der Verkäufer schlechte Karten und da der Artikel "selten" ist muss er die Schadensersatz leisten, wenn du vom Vertrag nicht zurück treten willst


    Die Zeit ist nicht mehr fern, in der bei einem Wasserrohrbruch genug qualifizierte Akademiker in ihrem Wohnzimmer den steigenden


    Wasserstand berechnen können, aber kaum jemand da ist, der imstande wäre, den Schaden zu beheben.

  • hab das leider auch gehabt,


    hab nen LSS für BC MIT Warnblinkhebel UND Heckscheibenwischer für 1,-€ ersteigert. der Verkäufer hatte den Artikel plötzlich nicht mehr finden können und mir das Geld per Paypal sofort zurück erstattet, ohne mich zu informieren. So n scheiß! hatte mich riesig gefreut... langes hin und her, letztendlich hab ich aufgegeben.. ;(

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!