Garagenfund

  • hallo,


    und zwar geht es um einen garagenfund, ein audi 100 oder 200 (edit:keine ahnung, eckige rückleuchten, aber kühlergrill an motorhaube), 5zylinder quattro turbo. silbergrau-metallic mit blauer velours-innenausstattung. alles original und unverbastelt soweit wir das einschätzen können.
    kein brief, keine papiere, keine schlüssel vorhanden, aber offen. der wagen scheint, dem inhalt der garage nach, das letzte mal in den 90ern bewegt worden zu sein.
    eigentümer unbekannt bzw. nicht auffindbar.


    bekommt man so ein auto irgendwie wieder zugelassen? (vollgutachten ich weiß) aber wie steht es um den eigentumsnachweis.
    mit der fin zur polizei?


    danke

  • Rechtmäßiger Besitzer sollte ja schwer werden. Wenn der Wagen jemandem gehört und der ist verstorben, dann müsste der Wagen zum Erbe gehören. Also auch nicht deins. Wenn er noch lebt, dann gehört der Wagen sowieso demjenigen. Also erstmal irgendwie den Besitzer rausbekommen: Zulassung oder Polizei wäre da meine 1. Anlaufstelle. (Polizei sollte man auch fragen ob der Wagen als gestohlen gemeldet wurde).

  • Wie kommst du zu der Garage? Räumung? Gekauft? Zufällig?


    Ist er noch angemeldet (eher unwahrscheinlich)? Ansonsten kannst du mit der Fahrgestellnummer beim KBA anfragen ob eventuell noch nen Halter aufzufinden ist oder ob der Wagen als gestohlen gemeldet ist. Wenn bei beiden nichts raus kommt (schriftlich geben lassen), würde ich die Schlösser tauschen, nen Vollgutachten erstellen lassen, mit dem ganzen Papier zur Zulassungstelle, Eidesstattliche Erklärung abgeben und zulassen. Fertig. :)

  • Fragen kostet nix. Frag bei der Polizei nach, wie das mit solchen Fundstücken ist. Ich kenn das Spiel mit Fahrrädern. Bike als Fundsache zur Polizei bringen und wenn es in einem bestimmten Zeitraum nicht vom Besitzer abgeholt wird, geht es in dein Eigentum über. :thumbup: So, oder so ähnlich sollte es doch auch mit Autos funzen.

  • Ansonsten kannst du mit der Fahrgestellnummer beim KBA anfragen ob eventuell noch nen Halter aufzufinden ist oder ob der Wagen als gestohlen gemeldet ist. Wenn bei beiden nichts raus kommt (schriftlich geben lassen), würde ich die Schlösser tauschen, nen Vollgutachten erstellen lassen, mit dem ganzen Papier zur Zulassungstelle, Eidesstattliche Erklärung abgeben und zulassen. Fertig. :)

    Eidesstaatliche Erklärung, dass das dein Eigentum ist? Das würde ich nicht tun!
    Nur weil der Wagen nicht angemeldet und nicht als gestohlen gemeldet ist, ist das noch lange nicht dein Eigentum. Wenn dann der Besitzer kommt und seinen Wagen haben möchte, dann gibts mit Sicherheit richtig fett ärger!

  • Kaum. Deswegen soll er ja vorher mitn KBA sich kurzschliessen. Wenn dann sein Name im Brief steht hat sichs geschissen. Und er ist ja alle notwendigen Schritte gegangen. Ohne die Erklärung wird er aber keine Bretter bekommen.

  • Kaum. Deswegen soll er ja vorher mitn KBA sich kurzschliessen. Wenn dann sein Name im Brief steht hat sichs geschissen. Und er ist ja alle notwendigen Schritte gegangen. Ohne die Erklärung wird er aber keine Bretter bekommen.

    Als Beispiel:
    Jemand hat das Fahrzeug gekauft, hat also den Brief, und abgestellt aber der Wagen war nie auf denjenigen angemeldet.
    KBA -> Keine Auskunft möglich
    Polizei -> Nicht gestohlen


    Und dann gibst du über eine Eidesstaatliche Erklärung ab, dass er dein Eigentum ist. -> Lüge


    Das wird wahrscheinlich böse enden. Da kannst du machen was du willst. Irgendwie muss rausgefunden werden, wer der eigentliche Besitzer ist, beziehungsweise eine "Überschreibung", dass es dein Eigentum ist. Ohne etwas schriftliches von einer ernsthaften Behörde, dass der ab JETZT dein Eigentum istm würde ich da niemals etwas machen und würde auch niemals sagen, dass das mein Eigentum ist!

  • die garage gehört zu einem garagenkomplex der stadt, der letzte eigentümer/mieter ist unbekannt verzogen, bzw nicht auffindbar. die garage wurde jetzt günstig übernommen (geschenkt) mit dem hinweis sich selbst um die räumung/entsorgung des inhaltes zu kümmern. ich glaub hier macht sichs jemand einfach und überlässt uns das problem mit dem fahrzeug, denn keiner kann sagen wem das ist bzw wie es da reingekommen ist. wir haben schlüssel zur garage bekommen diese ist aber nicht wirklich verschlossen gewesen, nur das stahltor hat geklemmt.


    besser erstmal polizei rufen, nicht das man sich die pfoten an dem karren verbrennt...


    vorfreude schönste freude....na da

  • besser erstmal polizei rufen, nicht das man sich die pfoten an dem karren verbrennt...


    Genau. Das wird das sinnvollste sein. Die können dir auch sicher sagen, wie das weitere Vorgehen für eine Übernahme ist und können es dir auch direkt schriftlich geben ob der Wagen gestohlen ist oder nicht. Wobei dieses Stück papier meines Wissens nur kurzfristige Gültigkeit hat.

  • KBA -> Keine Auskunft möglich


    Das ist so nicht ganz richtig, weil das Fahrzeug 100%ig schon mal beim KBA gemeldet war, wenn auch nur über einen der Vorbesitzer. So lässt sich auch der letzte Besitzer feststellen. ;)


    Wenn du die Garage mit Inhalt übernommen hast, gehört das Auto eigentlich "fast" schon dir. Geh zur Polizei, schildere dein Problem und gut ist. Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, kann man auch mal einen passenden Anwalt unentgeldlich fragen (Ist jedenfalls bei meiner so).


  • Das ist so nicht ganz richtig, weil das Fahrzeug 100%ig schon mal beim KBA gemeldet war, wenn auch nur über einen der Vorbesitzer. So lässt sich auch der letzte Besitzer feststellen. ;)


    Wenn du die Garage mit Inhalt übernommen hast, gehört das Auto eigentlich "fast" schon dir. Geh zur Polizei, schildere dein Problem und gut ist. Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, kann man auch mal einen passenden Anwalt unentgeldlich fragen (Ist jedenfalls bei meiner so).


    Ja, aber über den letzten Eigentümer muss nicht zwangsweise etwas beim KBA vorhanden sein. Nur über denjenigen auf den das Auto als letztes angemeldet war. Das ist nicht unbedingt der letzte Eigentümer. Wie gesagt: Gerade gekauft aber nicht auf sich angemeldet -> Keine Zulassung auf den eigentlichen Eigentümer.


    edit: Und ist der vorige Besitzer verstorben, dann findest du über den auch nichts raus.


    Und das letzte ist so auch nicht korrekt. Wenn ich etwas klaue und es dann verkaufe, dann gehört es dem Käufer auch nicht, da der Käufer nicht der eigentliche Eigentümer war und zum Verkauf nicht berechtigt war. Daher ist das auch nicht geklärt. Also nichts mit "Dir gehört die Garage, dann gehört dir das auto".

  • Also nichts mit "Dir gehört die Garage, dann gehört dir das auto".


    Hab ich so auch nicht behauptet. Ich sagte "fast". Grungvoraussetzung dafür ist, dass er das Rechtliche mit Polizei/Anwalt abklärt.
    Wenn die Garage in städtischer Hand ist/war, haben sie bestimmt schon einiges an Nachforschungen angestellt, um den "Müll" aus ihrer Garage zu bekommen. Insofern hast du da gute Karten. Du solltest vielleicht noch versuchen, von der Stadt etwas Schriftliches zu bekommen, dass du die Garage inkl. Inhalt übernommen hast. Insofern hast du für meine Begriffe einen Rechtsanspruch auf das Auto, solange sich von Amtswegen kein Besitzer meldet bzw. ermitteln lässt.


    Hab da einen interessanten Artikel gefunden, der sich plausiebel anhört. Guckst du da .

  • Das geht prinzipiell schon.
    Ich hatte einen ähnlichen Fall mit einem urquattro welcher auf einem Bauernhof (der Hofbesitzer hatte Stellplätze auf seinem Grundstück vermietet) nach einem Unfallschaden abgestellt wurde.
    Nachdem der Besitzer dort nie wieder aufgetaucht ist und jahrelang keine Stellplatzmiete bezahlt hatte, versuchte der Hofbesitzer den Eigentümer erfolglos ausfindig zu machen und hat den Wagen mir dann verkauft.
    Papiere waren keine vorhanden, nur der vorhandene Schlüssel erleichterte den Abtransport.
    Der Wagen ist nach der Reparatur wieder völlig legal und mit neuen Papieren unterwegs.

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