warte einfach ob überhaupt was passiert

Auto Verkauft, droht mit Anwalt
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Schreib dem Typen nen schicken Brief, dass du die angezeigten Mängel zurückweist, da sie bei seiner Begutachtung und Probefahrt nicht vorhanden waren und auch nicht in einem angemessenen Zeitraum (ein zwei Tage?) angezeigt wurden. Dadurch kann man davon ausgehen, dass die Mängel entweder auf falsche Bedienung bzw auf normalen Verschleiß beruhen. Ausserdem verweise ihn nochmal auf den Kaufvertrag, dass du als privater Verkäufer jegliche Gewährleistung ablehnst. Beim Kauf eines alten Fahrzeugs ist mit Mängeln zu rechnen, die er mit dem Unterschreiben des Kaufvertrages billigend in Kauf genommen hat. Ende der Diskussion.
Wenn der Typ zu dusselig ist mit nem Automaten umzugehen und es ins Nirvana schickt, kannst du ja auch nix für. -
Schreib dem Typen nen schicken Brief, dass du die angezeigten Mängel zurückweist, da sie bei seiner Begutachtung und Probefahrt nicht vorhanden waren und auch nicht in einem angemessenen Zeitraum (ein zwei Tage?) angezeigt wurden. Dadurch kann man davon ausgehen, dass die Mängel entweder auf falsche Bedienung bzw auf normalen Verschleiß beruhen. Ausserdem verweise ihn nochmal auf den Kaufvertrag, dass du als privater Verkäufer jegliche Gewährleistung ablehnst. Beim Kauf eines alten Fahrzeugs ist mit Mängeln zu rechnen, die er mit dem Unterschreiben des Kaufvertrages billigend in Kauf genommen hat. Ende der Diskussion.
Wenn der Typ zu dusselig ist mit nem Automaten umzugehen und es ins Nirvana schickt, kannst du ja auch nix für.Da gebe ich dir recht, werde erstmal ne Woche warten ob was kommt.
Werde euch Info geben.
gruß
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Weißt du bei welchem Verein (TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS) die HU gemacht wurde? Dann kannste einfach zu einer beliebigen Prüfstelle von denen fahren, die drucken dir für eine Gebühr den HU Bericht nochmal aus. Muss natürlich über deinen Namen gelaufen sein, sonst können die das nicht finden.
Stand im Kaufvertrag etwas von "Bastlerfahrzeug" oder etwas ähnliches? Sowas sollte man bei einem alten Auto immer reinschreiben, gerade wenn er die HU neu bestanden hat, kann man ja leicht nen Satz wie "die Verkehrssicherheit wurde durch die bestandene Hauptuntersuchung vom [Datum] durch den Prüfer [Name] bestätigt, weitere Mängel können allerdings nicht ausgeschlossen werden. Das Fahrzeug wurde durch den Käufer eingehend besichtigt und probe gefahren" schreiben.
Ich würde das Schreiben mal aufheben und abwarten was da noch kommt. Wie ist es dir eigentlich zugestellt worden, mit der normalen Post oder als Einschreiben bzw. Einwurfsendung? Wenn der gegnerische Anwalt es wirklich ernst meint, schickt er die Forderungen per Einschreiben, denn dann kann er sicher sein, dass sich nachvollziehen lässt wann die Forderung dir zugestellt wurde. Das ist bei der normalen Briefpost nicht der Fall.
Achso, was mir zu "TÜV neu" noch einfällt: Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass das garnichts heißt, ich hab auch schonmal ein Auto mit frischem TÜV gekauft, welches einfach nur Schrott war (das ist das dann mit der "rosaroten Brille", selber Schuld). In dem Fall ist allerdings nicht der Verkäufer zu belangen, sondern der Prüfer, denn dieser bescheinigte dem Fahrzeug ja die Verkehrssicherheit. Das gilt natürlich nur wenn die HU unmittelbar vor dem Verkauf erfolgte und auch nur für HU relevante Mängel. Ein Getriebedefekt, auch wenn er schon offensichtlich gewesen sein sollte, interessiert den Prüfer für die HU herzlich wenig. -
Hallo,
Hat sich gemeldet und meinte er hätte ca 400 euro Teile neu gekauft und das ich etwas dabei tun würde.Hatte Ihm gesagt das ich 100 euro dir gebe und dann höre ich nix mehr von dir. Er war damit einverstanden.
Hhättet Ihr auch so entschieden damit Ruhr kehrt????
Gruß
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Das hätte ich auf gar keinen Fall gemacht.
Das ist wie ein Eingeständnis, dass Du wusstest, dass da was nicht in Ordnung ist.
Ich verstehe auch nicht, warum Du nicht auf die Tips derer, die Dir geantwortet haben, gehört hast.
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überweis die hundert euro mir wenn du sie nicht brauchst
musst den doch nix zahlen
jeder brief vom anwalt kostet kohle also werden seine teile immer teuerer also is irgendwann ruhe
lass dich ja auf sowas nicht ein
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Schade ums Geld. Von mir hätte der nix mehr bekommen.
Die Drohung mit dem Anwalt iss n Witz um dir Angst zu machen.
Da es n Privatverkauf war,du das Auto vorher gefahren hast,bist du nett verpflichtet dich mit der Technik
auszukennen. Desweideren muss der bei der Umschreibung bzw Neuzulassung den TÜV Bericht der Zulassungsstelle
vorlegen.Da der Wagen ja neuen TÜV hatte bist du was die Technik betrifft aus dem Schneider .
Davon abgesehen, wenn ich mir die "mängelliste" anschau die der Typ da aufführt sind 400€ n Witz.
Bekomst net mal den Kat dafür geschweige ne Automatik.
mfG Rebah
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Hallo,
Hat sich gemeldet und meinte er hätte ca 400 euro Teile neu gekauft und das ich etwas dabei tun würde.Hatte Ihm gesagt das ich 100 euro dir gebe und dann höre ich nix mehr von dir. Er war damit einverstanden.
Hhättet Ihr auch so entschieden damit Ruhr kehrt????
Gruß
Ich denke ich hätte es darauf ankommen lassen.
Wenn ich zu 100% weiß, das mich keine Schuld trifft, warum "Schweigegeld" zahlen?
Wenn Du aber das Geld überweist, stelle sicher das der VERWENDUNGSZWECK eindeutig ist und hefte Ihn bei Deinem Kaufvertrag ab.
Was sollte den Käufer davon abhalten trotzdem zum Anwalt zu gehen und zusätzlich einen Vergleich anzustreben. Du hast doch sicher nichts schriftliches, oder?
Und selbst wenn, das hat ja beim ersten mal auch nicht ausgereicht.Ich kann Dich und Deine Endscheidung schon verstehen. Ist ein blödes Gefühl wenn so etwas im Raum stehtl, aber richtig ist/ war das nicht
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Laß dir den Hinweis von AudiS2Limo mal genau auf der Zunge zergehen und dann überleg noch mal, ob du auf die Mängelbeseitigung 100,- "anzahlst". Das kann dir im Ernstfall massiv gegens Bein laufen, v.a. wenn ein Nachweis über die Zahlung durch eine Überweisung entsteht.
Mach den Käufer noch mal höflich und ausdrücklich aufmerksam, daß der Kauf fertig abgewickelt war und ist! Ich unterstelle dir jetzt mal, daß du das Auto wirklich guten Gewissens verkauft hast...
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Sorry - also das ist jetzt das Aller-Blödeste(!!!!!) was man machen kann ... (!!!!)
noch nicht mal schriftlich fixiert ... (!!!!!)
Bei solchen Sachen frage ich mich, warum ich noch mein Geld ehrlich verdiene ...
Jetzt bin ich gespannt ob der nicht richtig los legt ...
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Ganz persönlich würde ich jetzt zur kompletten Attacke übergehen und per Anwalt den Nachweis einfordern ob er wirklich für 400 EUR eingekauft hat ... und danach eine Betrugsanzeige gegen ihn starten
... und dass der *rsch mich unterdrückt, mobbed und ich seit sechs Wochen nicht mehr schlafen kann und deshalb zum Psychologen rennen muss, weil ich so ein zart besaitetes Pflänzchen bin----
Also ich würde Dir auf gar keinen Fall raten, dem etwas zu überweisen. Zumindest nicht, bevor Du einen Fachanwalt hinzugezogen hast.
Mit dieser Überweisung machst Du Deinen Kaufvertrag ungültig.
Dein Käufer hat dann zwei Jahre volle Gewährleistung von Dir
ein halbes Jahr wird angenommen, dass der Mangel schon vor Kauf war ...Mach wenn dann den Kauf rückgängig und wandle in um. Aber gib so jemanden kein Geld und bestehe auf Deinen Vertrag, ansonst kommst Du in Teufels Küche.
Auf irgendwelche Beschwörungen oder Worte oder Versprechungen kann man sich bei solchen Geschäftspartnern eh nicht verlassen.
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Das ist in der heutigen Zeit leider eine gängige Masche von einigen "Käufern" die dann darauf spekulieren daß die Verkäufer beim Wort "Anwalt" sofort Panik bekommen und meinen völlig unbegründet ein schlechtes Gewissen haben zu müssen.
Am besten überhaupt nicht darauf reagieren, einen Anwalt und das notwendige Verfahren muß erst einmal der Käufer als Antragsteller tragen und ob dieser recht bekommt ist sehr unwahrscheinlich da Du ja nach besten Wissen und Gewissen gehandelt hast.
Und ein Anwalt selber hat überhaupt keine Befugnisse Dir gegenüber bevor ein Gericht nicht darüber entschieden hat, der kann Dir genau so viel androhen wie sein Frisör, Leute mit diesem Beruf werden immer nur gerne als Druckmittel eingesetzt weil es sich wichtig und "gefährlich" anhört bzw. ein schlechtes Gewissen macht.Als Verkäufer eines Fahrzeuges am besten immer auf einen eigenen Kaufvertrag bestehen damit man nicht auf eventuelle Fallen oder versteckte Klauseln des Käufers hereinfällt.
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Das Wichtigste ist jetzt für den Themenstarter, die Gefahr zu kapieren, in die er sich hockt, wenn er das Geld überweist.Jetzt brennt ja noch nicht mal das Vordach. Das ist jetzt ja noch Kindergartenkacke
Wenn er überweist - wird der erste Vertrag ungültig.
Dann hat er die zwei Jahre Gewährleistung an der Backe ... denn wenn ein Vertrag ungültig ist
gilt auch bei Privat und Gebraucht
die vollen zwei Jahreund der Themenstarter ist gerade dabei, seinen Vertrag für nichtig zu erklären
+ der Käufer weiß anscheinend wie man jemanden richtig ins Messer laufen lassen kann.
Ich denke der will seine zwei Jahre Gewährleistung bekommen ...
Sorry, fürs Großschreiben. Alles bisherige war dagegen Kindergarten und unwichtig, aber der Themenstarter ist gerade dabei sich richtig in die Scheisse zu reiten.
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Dadurch das der Käufer jetzt Teile gekauft hat bist du eh aus dem Schneider, denn er hätte dir die Mängelbeseitigung ermöglichen müssen, was er aber nicht macht und es ja selbst in die Hand genommen hat. Das ist der Sinn der Garantie - du hast als verkäufer das recht nachzubessern, erst dann könnte er den Kauf rückgängig machen.
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Naja, wenn der Käufer das telefonisch gesagt hat, wirds mit dem Beweis wieder schwierig. Nur wenn es schriftlich vorliegt, dass er Teile gekauft hat und selbst dann würde ich auf Nichts eingehen.
Ich muss da leider littleporker-fan recht geben, mach da ja Nix mit Kohle überweisen. Er kann dir nicht ans Bein pissen, weil n altes Auto und gekauft wie gesehen laut Vertrag. Fertig -
Dadurch das der Käufer jetzt Teile gekauft hat bist du eh aus dem Schneider, denn er hätte dir die Mängelbeseitigung ermöglichen müssen, was er aber nicht macht und es ja selbst in die Hand genommen hat. Das ist der Sinn der Garantie - du hast als verkäufer das recht nachzubessern, erst dann könnte er den Kauf rückgängig machen.
Nö -
Laut Erstvertrag wurde der Wagen ja Privat - wie gesehen - ohne Gewährleistung verkauft.Der Käufer hat laut diesem Vertrag überhaupt kein Anrecht auf irgendeine Mängelbeseitigung.
Jetzt ist der eingeschüchterte Themenersteller aber gerade dabei
seinen eigenen Vertrag zunichte zu machen (zu Nichte, ungültig zu machen)
Denn jetzt bricht er selbst den Vertrag und gibt auf einmal Geld für die Mängelbeseitigung.
Erst dadurch kann man ihm einen Strick drehen: "... aber Du hast ja schon einmal eine Mängelbeseitigung gegeben (die 100 EUR) - deshalb habe ich nun die zwei Jahre Gewährleistung ..." - der erste Vertrag ist komplett oder dieser Nachbesserungs/Gewährleistungspassus ist dadurch aus den Angeln gehoben und ungültig geworden. Dadurch kommt es zur regulären, gesetzlichen Gewährleistung + deren Frist: komplette 2 Jahre.Bei Privatverträgen würde ich jetzt mal behaupten (Selbstständiger seit knapp 10 Jahren und fast monatlich geschäftlich mit diesem Scheiss beschäftigt), dass das gesamte Vertragswerk hinfällig ist. Da reichen schon die 100 EUR Überweisung ... ein "Schuldeingeständnis" ...
Lösungen:
- die Unbequeme: Aussitzen und alles abstreiten, dass man sich geeinigt hätte ... Der Käufer, der jetzt bemerkt hat, dass er ein "weiches", eingeschüchtertes Opfer gefunden hat, wird dann natürlich erst recht Druck erzeugen (wollen).
Aber die Grundvoraussetzungen sind unverändert. Der Käufer hat noch immer nichts in der Hand (außer die 100 EUR sind schon überwiesen worden, das wäre Blöde ...).- die Unbequeme, endgültige: Auflösung/Wandlung des Kaufvertrages. Geld zurück abzgl. Nutzung des Käufers und den Espace erneut verkaufen (dieses mal bitte als Teileträger für die Schlachtung/Teilegewinnung -- anders würde ich einen PKW unter 5.000 EUR def. nicht mehr verkaufen. Lieber verschrotte ich so ein Ding).
Auf gar keinen Fall würde ich dem Käufer die Kiste zwei Jahre auf Gewährleistung überlassen ... wer mit so linken Touren kommt ... da sind die paar hundert Euro dieses Risiko nicht wert. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass der Dich die nächsten zwei Jahre und darüber hinaus gehörig abmelkt (die Gewährleistung der defekten + reparierten Teile+Arbeiten erweitert sich jeweils ...)- die Leichte, evtl. Teure, aber auf langer Sicht Günstigere: gib den ganzen Scheiss zum (Fach)Anwalt und der soll dem Heinzen eine vor dem Bug knallen, dass die Funken spritzen. Zugleich schon mal zum Arzt und psychische Probleme wegen dem Fall vorschieben und die Rechnungskopie per Anwalt der Gegenseite zukommen lassen ...
Die Gegenseite sieht dann recht schnell, dass es dann nicht mehr um einen 1.500 EUR Renault-Schrotthaufen geht, sondern, dass die eigene Seite schön langsam die Motoren startet und gewillt ist, echte Kosten zu verursachen ...
((und Du bist ja wirklich eingeschüchtert von dem Typen - scheint mir)). Weil wenn er sich dann wehrt, hätte ich persönlich dann schnell eine wöchentliche Sitzung beim Psychologen und würde meine Krankenkasse mit ins Boot ziehen ... und vor allem innerhalb drei Monate 12tsd EUR Kosten verursachen ... dann wirds nämlich für die Anwälte von der Streitsumme interessant- die Fatale, Teure, scheinbar Leichte -> kurzum total Blöde: Du überweist und hoffst, dass die Gegenseit doch kein Bandit ist, der in Dir die Melkkuh gefunden hat ..., sondern dann (hoffentlich, hoffentlich) doch Ruhe gibt. Aber gerade hier setzt Du Dich in die/seine Falle ...
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Ich befürchte fast, so wie ich das da herauslese, dass das Geld schon überwiesen ist bzw. der Käufer es schon hat.
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Ich befürchte fast, so wie ich das da herauslese, dass das Geld schon überwiesen ist bzw. der Käufer es schon hat.
Hallo leute,
danke für die hilfreichen Meinungen und richtigkeit.Habe es noch nicht Überwiesen, weil ich wissen wollte, ob er wirklich was an mir kann.
Ich bin mir auch keine schuld bewusst, das die Mängeln da sind, die ich nicht wußte, denn das Fahrzeug fuhr bei mir und fand es alles in Odnung, außer das der Auspuff bläd.
Hab mich entschieden es nicht zu überweisen, da hier einige Recht haben.
Gruß
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Ruf ihn an und sag folgendes:
"Auf anraten meines Anwalts werde ich ihnen kein Geld überweisen. Guten Tag"
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Genau so ist es richtig! Lass Dich von solchen Kasperln ja nicht einschüchtern.
Geh nicht mehr ans Telefon, wenn Du seine Nummer siehst. Ignoriere die Briefe von dem D*pp*n
und sitz die Sache aus. Einfach tot stellen bis er Dich in Ruhe lässt.Erst wenn mal was vom Anwalt kommen sollte (so wie ich das lese: mit seinen "400 EUR Teile", Anruf, "Getriebeschaden" Blablabla-Schmarre: kommt da Garantiert nichts!),
erst dann brauchst Du irgendetwas unternehmen.
Wobei ich den Typen als sehr gerissen einschätze, der wird schon wissen, dass er vor Gericht etc. keinerlei Chancen hat ... wahrscheinlich läuft der Espace auch einwandfrei und der ganze Summs ist nur vorgeschoben um abzuzocken ...
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