Auto Verkauft, droht mit Anwalt

  • Hallo Leut,
    Brauche eure hilfe.


    Es geht um ein Renault Espace Bj 97 mit Zwei Jahre Tüv den ich Verkauft habe. Privat zu Privat. Kaufvertrag wurde abgeschlossen am 24.03.2013 um 13.30 Uhr.


    Haben ein Kaufvertrag genacht, das drin steht das ich ohne Garantie und keine Rücknahme des Fahrzeug und Fzg wird gekauft wie gesehen.
    Habe auf Mängeln angewiesen das ein Loch im Stoßfänger ist, Auspuff undicht ist.
    Bin drei Monate gefahren und habe keine Mängeln festgestellt das was der Verkäufer auflistet.


    Jetzt kommt der Käufer an mit einige Mängel die ich auch nicht wußte.
    -Lambda kaputt
    -Kat kaputt
    -Getriebe kaputt ( Automatik)
    -Tankgeber kaputt
    -Klimakompressor Kaputt
    -Zündung kaputt
    - Linke scheinwerfer kaputt ( angebelich Elektro porblem)


    Jetzt will er etwas Geld zurück, gesagt wieviel hat er nicht, ansonsten geht er zum Anwalt.


    Habe Ihm geschrieben, das die Mängeln nicht bekannt sind und das ich keine Ahnung von Autos habe. Hatte auch beim Verkauf gesprächt gesagt das es mein Mechaniker neue sachen verbaut hat.
    - Auspuff anlage neu
    - Lüftermotor neu
    - Bremsen komplett neu ( Bremsscheiben und Klotze)
    - Bremsschläuche Vorne neu


    Wie verhalte ich mich???


    Mußt ich Ihm was zurück Zahlen???


    Mußt ich mir jetzt auch ein Anwalt holen, dies ich in moment nicht leisten kann??????


    Mußt ich mir Sorgen machen???


    Bitte um eure Hilfe.


    gruß

  • Ich würde mal fast behaupten wenn Ihm das ein Monat später auffällt Pech gehabt, ich mein du kannst ja nicht dein Auto mit dem Röntgenblick durchleuchten und zum Beispiel das sterbende Automatikgetreibe sehen, und so wie ich dich verstanden habe waren die Mängel ja bei Verkauf ja noch nicht vorhanden oder? Und wie gesagt "Fahrzeug wird verkauft wie gesehen" dann ist ja sei Problem wenn Ihm die Mängel da nicht aufgefallen sind, falls sie vorhanden waren;)
    Grüße

  • Ich würde mal fast behaupten wenn Ihm das ein Monat später auffällt Pech gehabt, ich mein du kannst ja nicht dein Auto mit dem Röntgenblick durchleuchten und zum Beispiel das sterbende Automatikgetreibe sehen, und so wie ich dich verstanden habe waren die Mängel ja bei Verkauf ja noch nicht vorhanden oder? Und wie gesagt "Fahrzeug wird verkauft wie gesehen" dann ist ja sei Problem wenn Ihm die Mängel da nicht aufgefallen sind, falls sie vorhanden waren;)
    Grüße



    Nein die Mängeln waren vorher nicht, bin ja drei Monate mit gefahren und auch nach Viersen und da gab keine Probleme.



    Gruß

  • Da im kaufvertrag steht gekauft wie gesehen und es ein privatverkauf ist, ist alles rechtens. Gekauft wie gesehen bedeutet nach meinem wissenstand das du für nachfolgende ansprüche nicht belangt werden kannst. Ich würde mir also keine sorgen machen. Privatverkauf halt ;)


    Ps: andere werden da aber sicher noch viel besser bescheid wissen und dir was sagen können was du den käufer mitteilen kannst^^

  • Gekauft wie gesehen gilt schon lange nicht mehr.
    Aber um Mängel zu verschweigen, musst du sie erst zur Kenntnis genommen haben.
    Wusstest du davon nichts bist du fein raus.
    Zudem kann er den Wagen in diesem einen Monat auch selbst kaputt gemacht haben.


    Mach dir mal keine Gedanken. Auch sein Anwalt kann ihn da nicht rausboxen.


  • Mußt ich mir Sorgen machen???


    brauchst dir auch keinen anwalt holen weil du eh im recht bist


    hatte mal nen ähnlichen fall


    hab meinen bmw e46 320i verkauft und dekäufer war dan auch so ein anwaltsgänger weil die klima nicht ging


    und er kam mir da so auf die tour ich wäre ein gewerblicher weil ich ein paar autos an den tag daheim stehen hatte


    naja erstens war der bmw ein jahr auf mich angemeldet und ich hab den anwalt nen arbeitsnachweis geschickt und schon war ruhe


    als privat verkäufer kann dir nix passieren


    ausser bei grob fahrlässigen mängeln wie wenn bremsen nicht gehen usw.

  • Lass Dich doch einfach erst mal verklagen ...


    ... wenn er das wegen einem Witz-Betrag wie einem 16 Jahre alten Espace wirklich macht (ich denke mal keine 2.000 EUR Zeitwert/Streitwert),
    kannst Du noch immer zum Anwalt laufen.


    Ist wahrscheinlich eh nur eine Masche, um den Kaufpreis weiter zu drücken. Kommt in der letzten Zeit öfter vor. (Einfach mal googeln - und wieviele wirklich einen Brief von einem Anwalt bekommen haben).


    Also erst mal alles von dem ungelesen zerknüllen und wegwerfen und die Telefonnummer auf die Robinson-Liste Deines Telefones setzen ...
    und falls wirklich (äußerst! + Unwahrscheinlich!) ein Brief von (s)einem Anwalt eintrudeln sollte ...


    ... dann gehst Du halt zu einem Anwalt und der erwirkt einen Vergleich (wegen Streitwert = Lächerlich = Gerichte, Gutachter, Anwälte haben keinerlei Interesse wegen so einer Pillepalle irgendwas zu unternehmen, weil nix daran verdient werden kann) ... und dann kostet Dich der Schmarrn vielleicht 300 EUR ...


    Aber vergiss es vorab einfach, mach Dir keinen Kopf - das ist zu 99,99% nur eine Masche von einem *rschl*ch wie es in letzter Zeit sehr häufig gibt.


    Mein Tipp: verkauft so Kernschrott nur als "Teileträger zum Schlachten" - unterschrieben im Kaufvertrag, dazu "dem Käufer sind erhebliche Mängel bekannt" ...
    wer das nicht unterschreiben will, dem würde ich auch keine alte Kiste verkaufen.

  • Gekauft wie gesehen gilt schon lange nicht mehr.
    Aber um Mängel zu verschweigen, musst du sie erst zur Kenntnis genommen haben.
    Wusstest du davon nichts bist du fein raus.
    Zudem kann er den Wagen in diesem einen Monat auch selbst kaputt gemacht haben.


    Mach dir mal keine Gedanken. Auch sein Anwalt kann ihn da nicht rausboxen.



    An den Mängeln weiß ich garnicht.

  • Mein ehemaliger Kollege hatte einen ähnlichen Fall, der aber etwas schwerwiegender war.
    Er hat einen Golf verkauft und einen Monat später kam der Käufer direkt mit einem Anwalt an!


    Ein Bremsschlauch wäre geplatzt, daraufhin verzog der Fahrer das Lenkrad und knallte über einen Bordstein.
    Rechnung sollte der private Verkäufer zahlen.


    Der Anwalt schrieb, das es ein arglistig verschwiegener Mangel gewesen sei und mein Kollege auch als privater verkäufer dafür haften muss. Die Klauseln des vertrages "wie gesehen" "wie Probefahrt" schliessen nicht einen arglistig verschwiegenen Mangel aus.


    Er sollte beweisen, das der Mangel bei Übergabe des Autos noch nicht vorhanden war!
    Und mein Kollege konnte es!! Der Wagen wurde von ihm mit neuer HU verkauft und verwies auf den HU Bericht, der Wagen war ohne erkennbare Mängel, und das der Käufer nun beweisen soll, das der Mangel
    schon beim Kauf vorhanden war. Das konnte der Käufer nicht! NIE wieder was von ihm gehört!



    Lange Rede ohne Sinn: Hast Du den HU Bericht noch als Kopie? Du schreibst ja, das der Wagen neue HU hatte! Dann verweise darauf (zumindest bei den HU relevanten Dingen) ! Und der Käufer soll Dir beweisen, das die Mängel schon beim Kauf vorhanden waren!

  • Werde ich machen, habe auch gerade ein Job angefangen.


    Das bringt auch nichts ... außer einer ADAC-Mitgliedschaft :D


    Entweder es kommt etwas
    oder es kommt nichts


    Falls etwas kommt, gibts einen Vergleich bzw. drei bis vier Anwaltsschreiben
    (blabla Gegner-Anwalt
    blabla Dein Anwalt
    blabla - Vorschlag-Gegner
    evtl. blabla Gegenvorschlag
    Einigung)


    Fertig - kostet aber beiden Seiten 300 EUR (stecken Hauptsächlich die Anwälte ein)



    Streitwerte unter 10.000 EUR sind vollkommen uninteressant. Da schreiben sie (die Anwälte) lieber Internet-Abmahnungen ... :D




  • Nein eine Kopie habe ich leider nicht gemacht, aber habe ein Zeugen dem ich das gezeigt habe und beim Kauf vertrag machen ein unmittelbaren Zeugen dabei gehabt-.



    gruß

  • Den letzten HU-Bericht könntest Du als Kopie beim TÜV/Dekra/GTÜ anfordern. Kostet m.W. irgendwas um 40 EUR ...


    Aber lass Dich doch nicht verrückt machen!


    Ich hab seit knapp 10 Jahren eine Firma. Unter 10tsd EUR Streitwert geht nichts vor Gericht. Da hat kein Mensch eine Lust wegen so einen Schmarre vor Gericht zu erscheinen ... kein Anwalt, kein Gutachter, niemand. Weil es nichts einbringt.


    Das löst sich maximal mit einem Vergleich.


    Aber zu 99% kommt gar nichts. Also, lass Dir den schönen Sonntag nicht vermiesen :)

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