Grade hab ich den -schon etwas älteren Artikel- in ner Zeitschrift gefunden, den ich hier mal eben mit euch teilen will.
Fahrzeug-Teile: Gericht beschränkt den Handel.
Prinzipiell gehts dabei um eine Klage eines Teilehändlers gegen einen Anderen, dessen Ebay-Shop Beleuchtungsteile ohne E-Prüfzeichen vertickert hatte. Ich gehe in dem Falle mal davon aus, dass es dabei um HID-Kits mit Halogensockel ging.
ZitatMit seiner Entscheidung vom 25.9.2012 hast das OLG Hamm befunden, dass in Deutschland bestimmte Ersatzteile - vor allem aus den Bereichen Beleuchtung, Reifen und Sicherheitsgurte - nicht ohne Prüfzeichen verkauft werden dürfen (Az.: I-4 W 72/12). Selbst dann nicht, wenn im Angebot explizit darauf hingewiesen wird, dass die angebotenen Teile nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.
Die Händler, die dennoch den Quatsch an den Mann bringen, machen sich somit Strafbar.
Das Urteil reicht aber noch weiter, denn wer die teile dann kauft und verbaut, und im Straßenverkehr einsetzt, begeht möglicherweise auch Ordnungswidrigkeiten nach §23 StVZO oder §69a StVZO.
ZitatOrdnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Fahrzeugteil ohne amtlich vorgeschriebenes und zugeteiltes Prüfzeichen zur Verwendung feilbietet, veräußert erwirbt oder verwendet.
Die Bußgelder hierfür reichen bis zu 5000€. Im Klartext: Nicht nur der Verkauf, sondern auch der Kauf, Einbau und Verwendung im Straßenverkehr ist verboten.
Vom Urteil Betroffene Teile(-gruppen) sind:
- Heizungen (außer elektrische und solche auf Kühlwasserbasis)
- Luftreifen
- Gleitschutzeinrichtungen (Schneeketten)
- Scheiben aus Sicherheitsglas
- Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas
- Auflaufbremsen
- Einrichtungen zu Fahrzeugverbindung (mit Ausnahmen)
- Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht sowie für kombiniertes Fern/Abblendlicht
- Begrenzungsleuchten
- Spurhalteleuchten
- Seitenmarkierungsleuchten
- Parkleuchten, Park-Warntafeln
- Umrissleuchten
- Nebelscheinwerfer
- Rückfahrscheinwerfer
- Schlussleuchten
- Bremsleuchten
- Rückstrahler
- Warndreiecke
- Nebelschlussleuchten
- Kennzeichenbeleuchtungen
- Sicherheitsgurte
- Kinderrückhalteeinrichtungen
Ich denke für die Tuningbegeisterten hier werden wohl Scheinwerfer, SMLs und Kennzeichenleuchten am interessantesten sein. Zum Bauartgeprüften Scheinwerfer gehört selbstverständlich auch ein zugelassenes Leuchtmittel, die Auflistung ist also insofern unvollständig, als das sie die Innereien im Scheinwerfer (sprich: die Leuchtmittel) nicht konkret berücksichtigt.
Und was haltet ihr davon? Ich denke: Das geht in Ordnung so, die Eumel mit ihren HID-Kits blenden wie die Sau, sogar am Tag. Oder seid ihr Teilnehmer/Sympathisant der Facebook-Aktion "Ich bin Tuner und kein Verbrecher" und fühlt euch illegalisiert für Bagatellen?