Avant Quattro Sport Edition

  • Was mich grade verwundert, der 6A hat im B3 137PS, ist im B4 extrem selten (Produktionsübergang) und hat dort 140PS, wundersame Audi-Welt


    Die 103 kW für den 6A haben mich auch gewundert. Nach allen meinen Unterlagen (RLF für den B4 und ETOS) haben die immer 101 kW.
    Wobei der 6A nach diesen Unterlagen nicht nur in der Übergangszeit vom B3 auf den B4 verbaut wurde, sondern im gesamten ersten Modelljahr 1992 von 09-1991 bis 07-1992. Überwiegend, wenn nicht sogar ausschließlich für den Export. Erst mit Beginn des Modelljahrs 1993 wurde er durch den ACE mit 103 kW ersetzt - oder besser - soll er ersetzt worden sein.
    Hier handelt es sich aber schon um ein Modelljahr 1993 und nach der FIN wurde er im August 1992 gebaut. Da kann man vermuten, dass noch Restbestände vom 6A verbaut wurden und man diese auf 103 kW "getunt" hat, da in den Verkaufsunterlagen ja bereits der ACE mit 103 kW gelistet war.
    Interessant wäre für mich die exakte Motornummer, um diesen zeitlich einordnen zu können.


    Hier handelt es sich um ein Exportmodell, zu erkennen an den Seitenblinkern. Exakt um ein Modell für den Italienmarkt (PR-Code X4C).

    Die einen kennen mich, die anderen können mich ... :)

    DAS TRIO ist komplett!
    03-2020 Audi Coupe 2,8 V6 - EZ 03-1993
    07-2019 Audi 80 Avant 2,8 V6 - EZ 12-1994 - einer der letzten 30 24 21 17 16 14 in D
    08-2017 Audi Cabriolet 2,3 5E - EZ 02-1992 - der Classiker für Kenner

  • Super, vielen Dank für die Infos! Die Seitenblinker sind nicht original Audi, die sind nachträglich reingekommen. Zur Motornummer habe ich aktuell keinen Zugang. Am Fahrzeug wurde relativ viel umgebaut. Aktuell ist ein 1.8 Turbo AEB Motor eingebaut. Den originalen 6A Motor habe ich ebenfalls dazu erworben, wobei dieser aktuell in Bulgarien revidiert wird, da ich diesen wieder verbauen werde. Wahrscheinlich wird er aber ein Turbo bleiben und der 6A mit vergrößertem K24-7000 Lader verbaut. Sobald der Motor fertig ist kommt dieser nach Deutschland. Dann kann ich die Motornummer nachreichen.


    Viele Grüße


    Philip

  • Ich habe das Fahrzeug „auf eigener Achse“ überführt. Es gibt dafür Überführungskennzeichen, die dann kurzzeitig versichert sind und einen Monat gültig sind.


    Viele Grüße


    Philip


    Ja ok, dann standen dir hier in D beim Beantragen des Kurzzeitkennzeichens die FZ Daten zur Verfügung.... vielen Dank (das ist die eleganteste und legalste Lösung)

  • dann standen dir hier in D beim Beantragen des Kurzzeitkennzeichens die FZ Daten zur Verfügung.... vielen Dank (das ist die eleganteste und legalste Lösung)


    Achtung! Hier ist nicht das deutsche "Kurzzeitkennzeichen" gemeint, welches ja auch nur wenige Tage gültig ist. Die sind im europäischen Ausland auch nicht (überall) anerkannt, was dort zu Problemen führen kann.
    Auf dem Bild kann man erkennen, dass es sich um ein bulgarisches Kennzeichen handelt, vermutlich um ein Kennzeichen ähnlich dem deutschen Ausfuhrkennzeichen.


    Ich kenne das aus den Niederlanden, wo es weiße "Pappschilder" mit schwarzer Schrift (s. gleicher Link) gibt. Auch die sind bei einer Einfuhr zum "dauerhaften Verbleib" in Deutschland nicht unproblematisch, da solche Fahrzeuge ab dem Grenzübertritt Kfz-Steuerpflichtig sind und man sich u.U. der Steuerhinterziehung schuldig macht!
    :D
    Ich habe deshalb seinerzeit an der Grenze deutsche Händlerkennzeichen angeschraubt. ;)


    Um welches Land geht es bei Deinem Wunschauto? Eventuell kannst Du einen Spediteur in dem entsprechenden Land beauftragen, der aus D Auto's abholt. Die sind meist froh, wenn sie auf der Tour nach D was mitnehmen können, um nicht ganz leer zu fahren. Das ist meist recht günstig.

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  • Genau, genau..... jedes Land hat da seine Eigenarten, obwohl EU.
    Wir sind hier in der Talk Box, daher.....
    Auf Grund meiner Schrauberei in den frühen 80ern wollte ich immer mal nach Perlermo fliegen und einen "rostfreien" Fiat 500 (ältere Modellbaureihe) kaufen und nach Hause fahren; einfach als Abenteuer.
    Zu der Zeit gab es noch die roten Überführungskennzeichen..... in IT und A nicht zugelassen.
    Die jetzigen Überführungskennzeichen setzen voraus, dass man hier in D die FZ Daten hat um die zu beantragen und zu versichern. Ist schlecht möglich, wenn ich gar nicht weiß wann ich welchen Fiat kaufe.
    Im Twingo Forum ist sogar ein Zoll Beamter... recht ratlos, Kontakt zu unserer VK Polizei, ebenfalls ratlos. Die Botschaft IT rät mir zum Trailer. Die Ösis lassen dich erst mal rein...... fraglich ob auch durch.
    Fakt ist, als Deutscher darfst du in D kein ausländischen FZ führen. das ist ein Steuerverstoß, Ausnahme, es geht nicht anders, also Flieger landet unplanmäßig in Warschau, du nimmst dir einen "Buchbinder" und fährst direkt Heim.... ist ok.
    Aber es geht schon los.... Urlaub in Berchtesgaden... fliegst nach Salzburg, nimmst den Sixt, und machst in D Urlaub...? Tja Antwort vom HZA..... dann sieh zu, dass du keinen dort mitnimmst, sonst unterstellt das Finanzamt möglicher Weise Gewerbe....!
    Ich befasse mich mit meinem Jugendtraum schon ewig.

  • Fakt ist, als Deutscher darfst du in D kein ausländischen FZ führen.


    Obwohl das immer wieder mal in diversen Foren behauptet wird, ist das DEFINITIV FALSCH!
    ;)
    Wenn ich z.B. Besuch aus dem Ausland bekomme, dann darf ich das Fahrzeug des Besuchers auch in D fahren.
    Ein Bekannter arbeitet bei einer österreichischen Firma, wohnt aber selbst in D. Selbstverständlich darf der mit dem in Österreich zugelassenen Fahrzeug auch nach Hause fahren - oder zu Kunden in D.
    Gleiches gilt für Leihwagen, den man z.B. im Ausland leiht und damit nach D einreist - sofern der Vermieter Grenzübertritte zuläßt.


    Wir hatten diese Diskussion vor langer Zeit mal im Cabrio-Forum. Da habe ich extra noch die entsprechenden Gesetzestexte rausgesucht.
    Der entscheidende Satz in der Gesetzgebung (frei zitiert):
    "Die Steuerpflicht (Kfz-Steuer) entsteht, wenn ein Fahrzeug zum dauerhaften Verbleib nach D eingeführt wird."


    Da in keinem der genannten Beispiele das Fahrzeug zum "dauerhaften Verbleib" eingeführt wird, entsteht keine Steuerpflicht und damit kann auch kein Steuervergehen vorliegen.

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  • Danke... das höre ich zum ersten Mal.... ist das neu (nee mit Perwoll gewaschen... ha,ha) bzw, seit wann ist das so.
    Unabhängig davon..
    in Palermo gekauft, welche AKZ soll da ran? Der Verkäufer wird sich bedanken, wenn du ihm anbietest, die aus D wieder zuzusenden, der Italiener braucht alles Komplett, um den Abzumelden.
    Mit Dt Überführungs AKZ durch AZ ? Da wirds schon schwierig, weil A ja Transitland ist.
    Irgendwann kommst du in D an (hoffentlich) UND FüHRTS IHN JA DAUERHAFT EIN!
    und weiter geht der Irrsinn, zumal alle Länder eine Versicherungspflicht haben.... die musst du erst mal finden, wenn du nicht weißt was (welches) Auto du versichern willst.

  • Wen interessiert das alles, ich dachte hier geht es um die Fahrzeuge


    Gestern hier anmelden, nach Informationen fragen und einen Tag später so einen Spruch "raushauen". :thumbdown:
    Herzlichen Glückwunsch - TOP Einstand! :sironie:
    Da kannst Du Dir bestimmt vorstellen, was Du in Zukunft von mir erwarten darfst. Nein? Fängt mit N an und hört mit ix auf! :rofl:


    Ein (dieses) Forum ist kein Selbstbedienungsladen, sondern lebt vom Informationsaustausch! Gerade das Thema, wie man ein im Ausland erworbenes Fahrzeug am besten nach D überführt, ist immer wieder von Interesse. Wäre also durchaus interessant (nicht für mich!) zu erfahren, wie die Abwicklung gelaufen ist.


    ... ist das neu (nee mit Perwoll gewaschen... ha,ha) bzw, seit wann ist das so. ....


    Neu ist das nicht. Ich finde - nein - ich habe jetzt keine Lust, die entsprechenden Gesetzestexte rauszusuchen und den alten Beitrag im Cabrionforum finde ich auf Anhieb auch nicht.


    Aber so kompliziert, wie Du es Dir vorstellst, ist das Ganze nicht. Aus eigener Erfahrung mit einem niederländischen Fahrzeug:
    Der Verkäufer geht zur Zulassungsstelle und meldet das Fahrzeug zum Export an. Er erhält einen "kentekenbewijs Deel II" (Zulassungsbescheinigung Teil II = "Fahrzeugschein", s. Anlage) und die entsprechenden Kennzeichen und damit ist die Sache für ihn erledigt, das Fahrzeug quasi abgemeldet. Da muss nichts zurück geschickt werden. Und er muss eine entsprechenden Versicherungsnachweis vorlegen, der in NL aber nur ein paar EUR kostet. Damit hat das Fahrzeug die notwendige Pflichtversicherung.


    In D ist das im Prinzip genauso. Ich habe mal ein Fahrzeug in D für Freunde im Ausland gekauft und stand vor dem Problem, das Fahrzeug in's Ausland zu überführen. Das Ausfuhrkennzeichen ist nicht das Problem. Eine Versicherung zu finden, die das Fahrzeug versichert, dagegen schon. Der verlangte Versicherungsbeitrag war so unverschämt hoch, dass ich einen Spediteur aus dem Land beauftragt habe, wo das Fahrzeug hingehen sollte. Dafür habe ich einmal 300 EUR und bei einem andweren Fahrzeug später 400 EUR bezahlt - wenn ich es noch richtig im Kopf habe. Das war billiger, als die Ausfuhrversicherung.


    In Italien sollte es nicht anders sein. Sprech doch mal mit dem Inhaber Deiner Lieblings-Pizzeria. Der kann doch klären, wie das in Italien abläuft und was das kostet.
    Der Transit durch Ösiland sollte kein Problem sein. Ich sehe bei uns auf der BAB regelmäßig NL-Fahrzeuge mit den weißen "Pappkennzeichen", die wohl nach Osteuropa gehen.
    An der deutschen Grenze gehst Du dann zum Zoll und sagst denen, dass Du das Fahrzeug zum "dauerhaften Verbleib" einführen willst und fragst, wie es weitergeht. Im schlimmsten Fall musst Du das Fahrzeug dann an der Grenze stehen lassen und mit dem Zug heimfahren, um Dir ein deutsches Kurzzeitkennzeichen zu besorgen.
    Aber was tut man nicht alles, um sich einen Traum zu erfüllen? No risk, no fun! ;)

  • Also innerhalb der EU ist das recht unkompliziert. Man benötigt eine Haftpflicht-Versicherung und geht damit zur Zulassungsstelle die Transitkennzeichen für die Ausfuhr des Fahrzeuges zu holen. Vorab natürlich Kaufvertrag etc. In Bulgarien ist die Besonderheit, dass Autoverkäufer über den Notar abgewickelt werden. Je nach Land unterschiedlich. Zur Wieferinbetriebnahme in DL benötigt man zusätzlich zur HU noch eine Par. 21 Vollabnahme.

  • Italien... nicht ganz, wie geschrieben, ich befasse mich mit der Tour seit Jahren.


    Das Auto samt der Daten steht ja nicht fest. Insofern sind im Vorfeld keine Papiere erlangbar.


    Wenn ein Italiener sein Auto "endgültig" stilllegen will, weil ja nicht mehr im Lande, braucht er sämtliche Originalpapiere.. daher wird der die nicht mitgeben, sonst zahlt der bis ans Lebensende Versicherung und Steuern.
    Machbar wäre die Geschichte mit 3 X hin und her fliegen..... oder volles Risiko; aber lass mal - ein Versicherung oder Steuervertoß ist eine Straftat.
    >oder eben 3 Monate vor Ort und die Sachen hier einem Kumpel hin und her schicken<

  • Mein 16v Avant ist aus Italien und das war total unkompliziert.


    Da gibts auch auf Export spezialisierte Überführer. Hat 400,- gekostet und stand vor der Haustür mit allen Papieren.


    Nur für die fehlende Leuchtweitenregulierung musste ich ins Amt und mir einen Ausnahmewisch holen.

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