Guten Abend
Ich habe da mal eine frage bei den Schwarzen Rücklichtern muss ich bzw habt ihr da iwie einen Speziellen Gummi oder so was dran gemacht damit der Lack nicht Verkratzt oder?
Audi 80 Treser
-
-
Hallo,
ich weiß zwar nicht was du genau meinst;)
Aber die Schwarzen Rückleuchten werden einfach gegen die Roten ersetzt. Braucht man eigentlich nix besonders für außer halt neue Dichtmasse.
Grüße -
wie meinst des genau?
-
Oder meint er vlt die vorgeschriebenen roten Reflektoren die man ja irgendwo am Heck anbringen muss?
-
okay gut danke das wollte ich wissen weil wo ich demontiert hatte zumindest das mittelteil war über das ganze mittelteil die Dichtmasse verteilt danke für die schnelle Antwort
weist du durchzufall auch eine kopie von der ABE schickt oder? -
Abe brauchst du garnicht zumindest die Hella haben ein E zeichen, solltest nur die roten Reflektoren noch anbringen:P
Polizei kann der sehr genau sein^^ -
habens bei meinem Spezl auch neu gemacht, also de dicht masse, da sind im treser mittelteil beim t89 so 'laufbahnen' ums rücklicht rum, da reichts wennsd de masse einlegst
-
kennt ihr die jungen polizisten aus bamberg die frisch von der Schule kommen?
-
okay gut danke für die info
weil ich irgendwie höre das du da auch eine ABE brauchst aber danke für die info -
Ich glaube bei den Treser braucht man die ABE, ganz sicher bin ich mir nicht!
Musst mal gucken, ob auf deinen Lichtern das E-Zeichen drauf ist, dann sind sie eintragungsfrei etc.
Zur Not habe noch beide Gutachten aufm Rechner;)
Grüße -
okay ja das e zeichen haben sie aber mit abe wäre halt schöner als ohne falls doch mal was sein sollte
-
Brauchst du nicht, da wie gesagt wurde E-Zeichen! D.h. sie sind genehmeigt worden. Daher kosten auch die Teile mit E-Zeichen oft mehr, weil der Hersteller die abnehmen lässt.
s.Wikipedia
ZitatSie besteht aus einem großen E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an [...]
Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!