Rechtliche Schritte gegen Werkstatt - Wer kennt sich aus ?

  • Und ich dachte immer, ATU ist nen Chaoten-Haufen. Ok, gegen die angedrohte Gewalt lässt sich nix machen, aber gegen Betrug schon. Ich gehe mal davon aus, dass auf der "Rechnung" auch Rechnung draufsteht und nicht Quittung. Wenn es dir es Wert ist, den "Kollegen" etwas ans Bein zu pinkeln würde ich ihn mit Fristvorgabe (14 Tage) schriftlich auffordern, seine Rechnung genauer auszuweisen. Bei nicht Einhaltung eine zweite Frist mit dem Zusatz, dass du strafrechtliche Schritte einleiten wirst. Sollte er weiterhin nicht darauf reagieren, einfach Anzeige wegen Betruges stellen. Da der Versuch strafbar ist, wird von Amstwegen ermittelt. Davon abgesehen, müssen Rechnungen ein paar Pflichtangaben enthalten und davon ist der Zettel den du bekommen hast weit entfernt. Das Umsatzsteuergesetz sollte darüber aufschluss geben.
    Ausserdem würde ich dem Finanzamt stecken, dass da keine oder nur unzureichende Rechnungen gestellt werden und der Verdacht besteht, dass da viel nebenbei gemacht wird. ;) Ne Buchprüfung kann den gemeinsten Handwerker schocken.
    Und das Schöne daran, das geht alles ohne Anwalt. Geld wirst du zwar nicht sehen, aber vielleicht etwas Genugtuung ernten. :vain:
    Sollchen Typen muss man einfach das Handwerk legen und das ebend mit probaten Mitteln.

  • viel erkennt man nicht und all so schlimm sieht es dadurch net aus^^


    die frage an den TE: was wurde bezahlt und was wurde laut rechnung ausgeführt? gibt es einen kostenvoranschlag? gibt es ne liste über die ausgeführten arbeiten?

  • So ne Liste gibt es leider nicht, ich war am Vormittag bei der ersten Reparatur dabei, da wurden die Zündkerzen gewechselt, die Batterie gewechselt und der Luftfilter gereingt.


    Für das hat er mir nen Zettel gegeben aus nem Rechnungsblock mit seinem Stempel und das auch nur auf Druck.


    Das mit der Polizei haben wir schon versucht die machen ja leider nichts.


    Fristsetzung schriftlich ist auch schon raus aber auf das hat er nicht reagiert.
    Und kosten für nen Anwalt sind im moment einfach nicht mehr drin da die Autoreparatur bezahlt werden musste.


    Das mit dem Finanzamt ist ne gute Idee da werd ich mal drüber nachdenken

  • Also prinzipiell gilt erstmal die abgelehnte Nachbesserung zu beweisen. Die Rechnung hat er laut Gesetz detailliert auszuführen. Der erste weg sollte für dich zur kreishandwerkerschaft gehen. Diese bietet den kostenlosen Schiedsrichter an, der die Sache rechtsgültig bewertet. Schlägt das fehl, kannst weiter zum Gericht und dir nen vollstreckbaren Titel abholen. Danach übernimmt die Gerichtsbarkeit und der Anwalt, das regelt sich dann...

    [b]

    Audi Coupe|'96|ABK|Achatgrau|Tief, Breit, Laut und Voll mit Hifi
    Fahrzeug | Kommentare

    Seat Leon ST Facelift|'17|CRLB|Mythosschwarz|FR+Volle Hütte|DSG

    [align=center]Buick Wildcat|1964|7.0|Palomar Red/Black|Cruise Missile

  • Also die Frage ist wirklich ob da auch die MwSt etc. richtig ausgewiesen wurde oder ob das eher schwarz lief? Denn die Innung sieht bei uns solche Geschäfte gar nicht gerne und geht gegen solche Leute auch rechtlich vor.


    Ich weiß ja nicht aus welchem Bundesland du kommst, wäre interessant. Die Innung wäre schon eine gute Stelle, vielleicht ist die Werkstatt bekannt.

  • Bei der Innung war ich schon da ist er leider nicht Mitglied daher können sie mir nicht helfen.


    Das Gewerbeaufsichtsamt kann mir nicht helfen da für sie kein Grund vorliegt was zu unternehmen ... die würden erst dann was machen wenn er nach 22 uhr krach macht oder halt Sonntag.


    Polizei waren wir jetzt zweimal auch die sehen keinen Grund was zu machen.
    Da kam nochmal die Meldung wir sollen das doch versuchen friedlich zu lösen ...


    Tja somit werden wir gegen den nicht ankommen und der kann weiter sein Handwerk ..handpfusch weiter ausüben.

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