Welche Felgen?

  • Vielen Dank vorerst mal :). Viele offene Fragen wurden geklärt. Hab aber noch zwei :P.


    1.) darf ich mit dem Felgen zum Tüv, Dekra usw vorfahren?


    2.) muss ich da i-wie noch was tun, damit die eingetragen sind oder geschied das alles beim tüv?


    1.) Genau genommen nein. Habe aber noch nie gehört das jemand das Pech hatte eine Strafe zu kassieren, auch wenn man angehalten wird und man sagt das mana uf dem weg zum TÜV ist kommt man ohne Strafe davon. Die Richtung sollte schon stimmen halt^^


    2.) Musst anschließend noch zum Straßenverkehrsamt und die Abnahme in den Fahrzeugschein eintragen lassen.

  • War auch mein stand der Dinge aber als ich beim A8 alles eingetragen hatte meinte der TÜV Prüfer das ich es am besten zeitnah machen sollte weil manche Polizisten es evtl nicht als ausreichend anerkennen.
    Ob das wirklich so ist weis ich nicht, ich habs einfach direkt eintragen lassen um evtl aufkommende Diskussionen direkt zu vermeiden.


    Beim eintragen in den Fahrzeugschein aber dann auch an den Fahrzeugbrief denken den braucht man da auch als "Beleg".

  • Das kommt imer auf die Felgen drauf an bei manchen stehts im gutachten bei manchen braucht man keinen neuen Schein.
    Aber es ist immer beser wenns drin steht.
    Wir habens dann ein Halbes Jahr später auch nachtragen lassen wegen den Partikelfilter beim Diesel braucht man ja eh ein neuen Schein.
    Kostet so um die 12€ wenn ich mich recht erinnere.

  • War auch mein stand der Dinge aber als ich beim A8 alles eingetragen hatte meinte der TÜV Prüfer das ich es am besten zeitnah machen sollte weil manche Polizisten es evtl nicht als ausreichend anerkennen.
    Ob das wirklich so ist weis ich nicht, ich habs einfach direkt eintragen lassen um evtl aufkommende Diskussionen direkt zu vermeiden.


    Beim eintragen in den Fahrzeugschein aber dann auch an den Fahrzeugbrief denken den braucht man da auch als "Beleg".


    Wann war das? Weil meine 17er hab ich schon paar Jahre drauf (2009 oder gar früher?) Da wurde nichts in Schein eingetragen, da gabs nur ein Beiblatt. Genauso für die 15er mit größeren Reifen. Fahrwerk ebenfalls was ich erst jetzte Ende 2012 verbaut hab. Musste auch eingetragen werden, gab wieder nur nen extra Wisch.


    Schließlich steht im neuen Schein auch nur noch die mind. Größe vom B3 drin mit den 175er die 195er stehn nicht mehr drin.


    Und natürlich darfst du mit den Felgen zum Tüv fahren, schließlich darfst du auch ohne gültigen Tüv zum Tüv fahren um Tüv zu machen.
    Oder wie soll der Prüfer die Freigängigkeit der Räder prüfen??? Im Kofferraum oder der Rückbank anschauen? Wie soll er ein Fahrwerk prüfen wenns im Karton liegt?


    Glaube kaum dass die Boleros 8Zoll Breite haben, denke eher 7,5.

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  • also kann es keine Probleme geben mit passen. Reifengröße muss noch passen und dann wirds wohl schon klappen. (In deinem Link sagen sie die 8er Breite war wohl selten mit 400 Stück).

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  • Juni / Juli 2012 ca war das.

  • Als Referenz immer das Gutachten lesen. Bei Rädern steht eigentlich immer drin, dass eine Änderung der fahrzeugpapiere nicht notwendig ist. Bei Leistungssteigerung oder anbauteilen die die fahrzeugmaße verändern ist das anders. Die Kosten fürs ändern der Papiere kannste dir sparen. Die Diskussion mit der polente erübrigt sich, vorraussetzung ist, dass du sowohl die eintragung, d.h. den Nachweis der Vorführung beim aas/aap, sowie das Gutachten dabei hast. Das ist nur zusammen gültig.

    [b]

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  • Nur so als Anmerkung; als Referenz das Gutachten welches der Prüfer erstellt hat lesen, nicht das Teilegutachten! ;)


    Hat der Prüfer dort vermerkt das die Berichtigung der Fahrzeugpapiere zurückgestellt ist dann muss es nicht eingetragen werden, steht dort aber das eine Berichtigung der Papiere unverzüglich zu erfolgen hat dann muss man zur Zulassungsstelle.



    Als ich hier in meiner Gegend zuletzt bei der Dekra was abnehmen lassen hab meinte der Prüfer das sie keine Rückstellung mehr machen und alles sofort eingetragen werden muss!
    Nebenbei hat er dann auch gemeint das die Prüfgutachten auch nur eine bestimmte Zeit gültig wären. Allerdings hab ich noch kein Ablaufdatum auf den Dingern finden können. :hmm:


    Naja wie auch immer es ist bei einer Schlumpf-Kontrolle immer besser wenn man denen nur den Fahrzeugschein geben muss wo alles drin steht als wenn die sich erst durch einen Stapel Papiere wälzen müssen, das mögen die nicht. ;)

  • Der Prüfer nimmt die Information auch nur aus dem Gutachten. Wenn der natürlich Kacke drauf is, und die Änderung trotzdem anordnet Würd ichs auf ne Diskussion mit ihm ankommen lassen. Und ob die polente das Papierewälzen mag oder nicht, is doch deren problem. Das ändert ja nix an der Zulässigkeit.

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  • Wenn du meinst das du mit Streit beim Prüfer oder den Bullen weiterkommst... :rolleyes:


    Jedenfalls hab ich gelernt das die Bullen beim Anblick des mehrseitigen Fahrzeugscheins meistens ohne große Nachfrage wieder abziehen aber wenn man nur einzelne Papiere vorlegt dann wird alles ganz genau nachgeprüft. (Die müssen schliesslich auch nicht davon ausgehen das die einzelnen Gutachten auch zusammenpassen.)
    Und nebenbei ist die Rennleitung immer im Recht, die können dir auch einen Mängelschein ausstellen selbst wenn alles in Ordnung ist. Dann hast du die Rennereien um nachzuweisen das alles in Ordnung ist, willst du dann die Kosten dafür wiederhaben musst du die Schlümpfe wahrscheinlich erst verklagen. Dem Ärger geh ich lieber gleich aus dem Weg indem ich nicht erst mit denen Streite.

  • Als ich hier in meiner Gegend zuletzt bei der Dekra was abnehmen lassen hab meinte der Prüfer das sie keine Rückstellung mehr machen und alles sofort eingetragen werden muss!


    schon lustig, weils hier unten schon seit längerem heißt, die auf der Zulassungsstelle sollen entlastet werden deswegen gibts diese Beiblätter, dass nicht alles extra im Schein eingetragen werden muss. Und so ein Chaos ist es doch nicht, da steht alles sauber strukturiert auf den Blättern um was es geht.

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