
Welche Felgen?
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War da kein Gutachten bei deinen Felgen dabei?!
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BBS?!
Sind das Platin P61?
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Audi_80_B4_ABK: sehen auf jeden Fall richtig geil aus. Würde mir gefallen
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Oh man, der Spaß steht mir auch bevor.
7x17 ET 25 4x108 ASA AS2.
Gutachten für alles, ausser Audi.
Wird halt auf eine Einzelabnahme hinauslaufen sofern sich ASA kooperativ zeigt.
Ich kann mich nur nicht für Reifen entscheiden.
Bearbeiten mag ich eigentlich nix, daher liegen 215/45 17 nahe, aber idealer fürn Abrollumfang wären 225/45 17. Die ersteren liegen zwar noch in der Toleranz.
Aber der Teufel ist ein Eichhörnchen, nein, eher ein Arschloch. -
Sind genauso ASAs wie meine, nur Silber/Rand poliert.
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Sind genauso ASAs wie meine, nur Silber/Rand poliert.
Sind das die AR-1? Sehen son bissl danach aus.
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Ja das sind Asa AR1 8 x 17" Horn poliert.
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Ich spreche aber von AS2
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War da kein Gutachten bei deinen Felgen dabei?!
Nein, nicht in Papierform. Aber selbst das nutzt ja nix, wenn die Räder vom AaS/AaP eingetragen werden müssen. Draufschrauben und Glücklich sein wirds in den Räder-Dimensionen nicht aufm 80er geben... sprich ABE/EG-Typgenehmigung. Hab ich zumindest noch nie gesehn.
Für meinen Passerati gibts 19"er mit ABE -
wie läuft das eigl mit Felgenkauf und -eintragung aus?
was muss man da beachten und wie vorgehen? -
Felgen mit Gutachten für dein Auto kaufen, draufziehen, zum TÜV fahren, Geld bezahlen, Wisch mitnehmen.
Oder was meintest du im Speziellen?
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Im Grunde musst du nur drauf achten, ob die gewünschten Felgen auch für dein Auto freigegeben sind. Das kann man anhand des Gutachtens ja feststellen. Sollte dieses nicht vorhanden sein, so kannst du anhand der KBA ein entsprechendes Gutachten suchen bzw beim Hersteller anfordern. Sollte dennoch der eigene Wagen nicht aufgeführt sein, so muss man hier den Umweg über eine Einzelabnahme gehen.
Ach ja, lass am besten die Finger von Felgen, denen nur ein Festigkeitsgutachten beiliegt. Diese sind nicht das Papier wert, auf welches sie gedruckt sind.Ansonsten achte halt auf die üblichen Sachen wie die Einpresstiefe. Oder welche Schrauben werden benötigt? Kugel o. Kegelbund, dann musst du ggf. noch passende Kaufen. Oder auch Schäden an den Felgen.
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Ach ja, lass am besten die Finger von Felgen, denen nur ein Festigkeitsgutachten beiliegt. Diese sind nicht das Papier wert, auf welches sie gedruckt sind. Wenn überhaupt, dann sollte min. ein Dauerfestigkeitsgutachten beiliegen!
Kannst du mir/uns erklären wie sich dei beiden unterscheiden?
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Aber sicher
ZitatPressemitteilung 17.10.2008
VDAT weist auf Praxismängel bei der Eintragung hin
Eintragungen nach §21 (Einzeleintragung) für Serienräder ungültig
Aufklärung der TÜV Prüfer gefordert
Klares Bekenntnis des VDAT zu QualitätsproduktenRoßbach, Oktober 2008 - Immer wieder erreichen die Geschäftsstelle des VDAT Anfragen irritierter Verbraucher, die einen Felgensatz nach §21, also als Einzeleintragung, und auf Basis eines Festigkeitsgutachtens in die Fahrzeugpapiere eingetragen haben wollen. Entweder weil der Verkäufer das empfohlen hat, oder Bekannte dies ebenfalls getan haben. Der VDAT weist nun drauf hin, dass die noch teilweise ausgeübte Praxis einer Einzeleintragung von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein Festigkeitsgutachten vorliegt, nicht zulässig ist. Für die Zulassung von in Serie hergestellten Teilen ist ein Teilegutachten oder eine ABE notwendig – dies gilt insbesondere auch für gegossene Leichtmetallfelgen.
Ein Festigkeitsgutachten ist eine Momentaufnahme - es dokumentiert die Prüfbedingungen und die technischen Werte der Prüfräder. Es dient dazu, Vergleichsprüfungen durchzuführen. Das Ergebnis solcher Prüfungen gibt Auskunft darüber, ob die Räder der laufenden Produktion unter identischen Bedingungen hergestellt wurden, wie die seinerzeitigen Prüfräder.Der Prüfer darf keine Räder eintragen, die nur ein Festigkeitsgutachten haben.
Der Sachverständige vor Ort allerdings hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob die Räder die er eintragen soll qualitativ mit den Prüfrädern identisch sind oder nicht. Eine Überprüfung der Festigkeit ist nicht möglich, da die Räder dabei zerstört werden. Die optische Prüfung alleine gibt aber keine Sicherheit. Der Prüfer würde zu Lasten der Verkehrssicherheit ein nicht einschätzbares Risiko eingehen. Daher weist der VDAT nochmals darauf hin, dass die Eintragung solcher Räder nicht zulässig ist und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.
Nur Leichtmetallfelgen mit TÜV Gutachten oder ABE sind zulässig
Hersteller, die Leichtmetallfelgen in Serie produzieren und über ein Teilegutachten oder eine ABE verfügen, können ein anerkanntes Qualitätsmanagement-System vorweisen. Dieses QM-System stellt sicher, dass alle Vorgaben dokumentiert und eingehalten werden und dass alle produzierten Räder der Qualität der Prüfmuster entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium hat alle Prüfstellen aufgefordert, diese Regelung zu beachten.
Der VDAT rät: Der Endverbraucher soll beim Kauf darauf achten, dass die Wunschfelgen ein Teilegutachten/Verwendungsbereichsgutachten nach §19.3 oder eine ABE haben – dann gibt es keine Probleme bei der Eintragung in die Fahrzeugpapiere -
Ach ja, lass am besten die Finger von Felgen, denen nur ein Festigkeitsgutachten beiliegt.
Dann meinst du mit der Aussage, man soll die Finger von Felgen lassen, für die es nur ein Festigkeitsgutachten, jedoch keine ABE oder Gutachten für irgendein Fahrzeug gibt.
Wie in meinem Fall: Will OZ WRC eintragen lassen, für die ich ein Festigkeitsgutachten und ein Gutachten für Peugeot/Citroen habe. Mit diesen Gutachten werden die Felgen (abgesehen von der Größe/Breite und ET) eingetragen - hätte ich das Gutachten für Peugeot/Citroen nicht, wäre die Dauerfestigkeit nicht nachgewiesen und eine wäre Eintragung nicht legal ? -
da sie auf der Straße an den Fahrzeugen von PSA zugelassen sind mit Gutachten hast du Chancen dass sie am Audi auch eingetragen bekommst.
Hierbei muss den Prüfer dann schauen welche Achslasten dein Auto hat und ob es nicht zu schwer für die Felge ist. Dann wird noch die Freigängigkeit der Räder geprüft ob sie nicht an Aufhängungsteilen oder im Kotflügel streifen, bzw. je nach ET und Breite ausreichend vom Kotflügel verdeckt werden.Das kann aber durchaus teurer werden als die normale Eintragung bei der mit einem Teilegutachten für den Audi auftauchst und knappe 40€ zahlst.
(Meine 17er kommen von Musketier und das ist schließlich auch ein Tuner für PSA Fahrzeuge)
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da sie auf der Straße an den Fahrzeugen von PSA zugelassen sind mit Gutachten hast du Chancen dass sie am Audi auch eingetragen bekommst.
So hab ich mir das vorgestellt.
Ich hab ihm bei der ersten Nachfrage das Gutachten für Peugeot/Citroen gleich vorgelegt, wäre nur interessant gewesen, ob er es verlangt hätte, wenn ich nur ein Festigkeitsgutachten gehabt hätte.
Aber Btt
Ein Felgengutachten für Fahrzeug XY stellt somit ein Dauerfestigkeitsgutachten dar -
Abschließend ist zu sagen das jede Felge welche über ein Gutachten für irgentein Auto verfügt auf jedes andere Auto Eingetragen werden kann, sofern die Felge dann eben auch passt (Lochkreis, genügend abgedeckt, schleift nirgentswo, Umfang, Traglast)
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Das ist gut zu wissen. Denn in diesen Punkt war ich mir nicht ganz sicher. Denn da ich die 18er, zu beginn der Saison, auch eintragen lassen möchte... habe ich mir schon überlegt, wie das ablaufen soll. Denn für diese lag auch nur ein Festigkeitsgutachten vor. Jedoch habe ich noch ein richtiges Teilegutachten für andere Fahrzeuge gefunden. Somit sollte es ja laut deiner Aussage kein Problem darstellen! Und sollten die hier quer treiben... gurke ich die 40km nach Paderborn. Da kenne ich auch noch ein paar Tüver
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