Richtige Federn drin ?!

  • Hallo zusammen,


    habe mir letztes Jahr nen 80er ABK gekauft. Da ich bald zum Tüv muss, habe ich mir heute mal den ganzen Kram genauer angeguckt.
    Der Verkäufer sagt, es sind Tieferlegungsfedern der Marke Eibach eingetragen. Er gab mir auch ein Teilegutachten mit. Laut diesem Teilegutachten steht im Fahrzeugschein dann irgendwas wie "FZ. TIEFERGELEGT DURCH GEÄND. FEDERN; EIBACH SUSPENSION..."
    So, bei mir im Fahrzeugschein steht jedoch nur "zu 20: M. FAHRWERKSFEDERN REMA RE 16/1 MA-VA, RE16/2 MA-HA (BLAU)"


    Da stimmt doch was nicht oder ? Wie guck ich mir am besten an was da überhaupt drunter ist ?
    Danke und Gruß

  • Bin mir nicht sicher ob man solche Bezeichnungen auf der Feder selbst finden kann. Falls nicht kann man ja auch sicher mal jmd vom Tüv oder einen Serviceberater beim Hersteller fragen. Von denen sollte es auf jeden Fall jmd wissen ob die Bezeichnung im Fzg-Schein richtig ist oder nicht. :)

  • soweit ich weiß müssen die nummern jeweils auf der feder stehen, damit die als bauteil auch zugeordnet werden können, sonst könnte man ja schließlich einbauen was man will und niemand könnte es nachweisen ;)

  • Die Nummer sollte ja auch in der ABE des Herstellers und auf der Feder selbst stehen.


    Wenn man einfach mal jmd bei der Firma des Herstellers anruft und nachfrägt was nach Anbringung dieser Sportschraubenfedern alles berichtigt werden muss kann man ja sehen ob es passt oder nicht.


    Wenn nicht dann läasst man es eben begutachten und dann richtig stellen dass man im TÜV oder auch bei einer Verkehrskontrolle keine Schwierigkeiten bekommt :thumbup:

  • Also ich hab gestern abend mal im Dunkeln kurz geleuchtet. Die Federn sind schwarz, ich hab aber keine Nummer oder so finden können.
    Ich hab mir allerdings das Teilegutachten von RW TÜV für die Eibach Federn nochmal genauer angeguckt... Da ist son Nachweis Teil drin aufgedrucht wo verschiedene Sachen gestrichen sind. Da steht z.B. "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich,/ nicht vorgeschrieben aber möglich.
    Heißt dass das die Eibach Federn gar nicht im FZ-Schein stehen müssen und die Teile von REMA da womöglich vorher drin gewesen sein können ?? Naja werd morgen im hellen mal die Räder runternehmen und genauer gucken...

  • Sie müssen zwar nicht unbedingt in den Fahrzeugpapieren stehen, jedoch bekommst du eine Eintragungsbestätigung vom TüV die du mitführen musst, ähnlich einer ABE. Damit kannst du zwar deine Papiere berichtigen lassen, musst aber nicht.
    Auf den Federn steht nicht zwangsläufig die KBA-Nummer drauf. Es können auch andere Herstellerangaben sein, womit sich die Federn zuordnen lassen. Am besten ist mal die Reifen abzubauen uns sich die Federn ringsrum (mit nem Spiegel) anzusehen. Irgendetwas muss drauf stehen, oder draufgestanden haben. ;)
    In dem Teilegutachten steht auch die Bezeichnung der Federn drin. Bei meinem Gutachten steht es so:


    Kennzeichnung: AP B4 VA
    Windungszahl: 7,5
    Aussendurchmesser: 149mm
    Ungespannte Höhe: 320mm
    Drahtstärke: 13mm
    Korrosionsschutz: EPS-Pulverbeschichtung


    Die angegebene Kennzeichnung (bei mir ebend AP B4 VA) steht auch so auf den Federn.

  • Hab heute den Gaul hochgehabt zwecks Reifenwechsel. Hab auf den Federn nichts gesehen, hinten waren die Federn allerdings mit Schlauch ummantelt, der allmählich runterbröselt. Hab nur folgendes auf gesehen... : 8A0412 und 024H166A auf den Stoßdämpfern vorne. Auf den Federn ist nichts zu sehen. Mal gucken was bald der Tüv sagt.......

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