dein audi wird original aktivlautsprecher gehabt haben,die der vorbesitzer wahrscheinlich durch andere lautsprecher ersetzt hat
wenns so war,hat er sicher seperate leitungen hingezogen & direkt am nachrüstradio angeschlossen ?!
dein audi wird original aktivlautsprecher gehabt haben,die der vorbesitzer wahrscheinlich durch andere lautsprecher ersetzt hat
wenns so war,hat er sicher seperate leitungen hingezogen & direkt am nachrüstradio angeschlossen ?!
jep das stimmt soweit
wie sehen denn die originalen aus? weil hab hinten komischerweise nur 2 kleine
mache mal bei gelegenheit nen foto
Es gibt Modelle wo die Kabel schon liegen aber ich glaube das Relais ist trozdem nicht verbaut.
Bei mir waren weder Kabel noch Relais usw vorhanden.
Da gibts aber auch ein Thema wo das alles beschrieben ist wenn die Kabel vorhanden sind.
Hast du einen link von dem thema?
dankeschön.
könnt ihr die nebelscheinwerfer eigentlich auch anmachen wenn das abblendlicht aus ist?
wiel bei mir geht das nur an wenn ich das abblendlicht anhab
nein. nebelscheinwerfer gehen nur, wenn das standlicht an ist.
könnt ihr die nebelscheinwerfer eigentlich auch anmachen wenn das abblendlicht aus ist?
wiel bei mir geht das nur an wenn ich das abblendlicht anhab
nein. nebelscheinwerfer gehen nur, wenn das standlicht an ist.
Hm. Also bei mir gehen die NSW auch nur an, wenn das Abblendlicht an ist!
LG Flo
Des ist mit absicht so geschalten dass die nebler nur bei eingeschaltetem licht funzen - en tüver hat an einem meiner audis bemängeld dass die nebler nich tun... Hab ihn drauf gefragt ob er au dazu s fahrtlicht anhatte - siehe da se funzten
also an meim 16v gehn die nebler auch ohne eingeschaltetem abblendlicht
Standlicht muss laut Gesetz eingeschalten sein ehe du die NSW benutzen kannst.
Standlicht muss laut Gesetz eingeschalten sein ehe du die NSW benutzen kannst.
Was oder Wer soll denn bitte dieser "Gesetz" sein?
Kp wo das da genau steht habs nicht im Kopf mit § und so was.
Mir ist auch egal, habse an Kl30 weils beim nachrüsten einfacher ging und ich im Winter kein Bock mehr hatte bei der Kälte
Zitat aus einer PDF von TÜV Süd:
Ein eigener Schalter für die Nebelscheinwerfer ist erforderlich;
beim Einschalten müssen die Schlussleuchten und die Kenn-
zeichenbeleuchtung mitbrennen.
Sind die äußeren Ränder der Nebelscheinwerfer mehr als 40
Zentimeter vom Umriss des Pkw entfernt – sprich so weit nach
innen versetzt –, muss auch das Abblendlicht mitbrennen.
Anderenfalls genügt es, dass die Begrenzungsleuchten ("Stand-
licht") mitbrennen.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gebietet, dass Nebel-
scheinwerfer nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch
Nebel, Schneefall oder Regen benutzt werden dürfen. Ständige
Betriebsbereitschaft ist außerdem gefordert – ein Abdecken
der Nebelscheinwerfer also nicht erlaubt.
bei STANDLICHT gehen die bei mir aber auch nicht an!
nur bei Abblendlicht!
Bei meinem alten gingen sie auch nur bei Abblendlicht, nicht bei Standlicht.
Bei mir funktionieren sie schon ab Standlicht.
bei meinen autos gehts auch mit standlicht... komisch das das bei euch nur mit abblendlicht geht
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