Verkehrsrecht

  • Hallo Freunde,


    da ich noch kein passendes Thema gefunden habe, erstelle ich hier mal einen neuen Thread.
    Ich denke, er eignet sich auch als Sammelthread und verallgemeinere daher den Titel. Also solls um alles Rechtliche rund ums Auto gehen.


    Nun zu meinem Anliegen:
    Diese Woche ist Berufsschule. An der BS herrscht grundsätzlich Parkplatznot. Und da ich nicht noch eine Stunde früher aufstehen will, fahre ich immer die kleine Straße gegenüber rein. Dort gehts zum Krankenhaus und ein Stück vorher ist ein großes Parkhaus, bei dem du eine Parkscheibe reinlegen musst. Optimal dieses Parkhaus. Ganz nah an der Schule, ewig viel Platz und noch dazu gut geschützt.
    Heute früh stelle ich mich rein und mache alles korrekt wie immer. Also die Parkscheibe liegt richtig eingestellt, gut lesbar hinter der Windschutzscheibe. Auch die Zeit habe ich nicht überzogen. Dennoch steckt nachmittags, als ich mit nem Kumpel rübergehe (der hats gesehen) um nach Hause zu fahren, ein Zettel am Scheibenwischer. Ich soll 5€ bezahlen. Angeblich bin ich dort gestanden, ohne lesbare Parkscheibe.
    Stimmt aber nicht. Also gleich angerufen. Dem Typ dort lagen aber die Daten noch nicht vor und er konnte nix machen. Ich sollte das ganze am besten detailliert, schriftlich einreichen, meinte er.
    Also Fotos und einen Zeugen habe ich. Aber wie soll ich da am besten vorgehen? Dieses Schreiben, wie soll das aussehen? Kann mir wer weiterhelfen und weis jemand was, was ich noch zu beachten habe?

  • Ich schätze mal du kannst am besten schreiben wo (Straßenname,gegebenfalls querstraße) und wann es passiert ist und wenn du fotos gemacht hast am besten als anhang am brief dabei. und wenn die nicht drauf eingehen wollen bezahl einfach die 5 kröten.


    Mfg oli :)

  • Erstmal ruhig blut und abwarten, solltest aber Beweise anfordern. Es kann ja jeder sagen, dass keine Scheibe auslag...also muss es Fotos geben auf denen erkenntlich ist, dass es dein Auto ist.
    Webb die keine Bilder haben würde ich nicht zahlen


    Die Zeit ist nicht mehr fern, in der bei einem Wasserrohrbruch genug qualifizierte Akademiker in ihrem Wohnzimmer den steigenden


    Wasserstand berechnen können, aber kaum jemand da ist, der imstande wäre, den Schaden zu beheben.

  • Brauchen die "Kläger" immer zwingend Beweise?


    wie z.B. wenn ich aufm Feldweg spazieren fahr mit der Enduro
    und so ein Hundefreak meint mich anzeigen zu müssen?
    Kennzeichen reicht ja wohl nicht aus, könnte auch jeder behaupten imho


    Gilt das also generell wie man so schön sagt:
    Im Zweifel für den Angeklagten :phat:

  • Ich hatte schonmal den Fall einer Forderung für 100€. Die Versuchen halt Geld zu machen :) Warum sie dann nicht gleich eine Schranke hinstellen und Stundenpreise machen.
    In meinem Fall war es auch eine Tiefgarage ohne Schranke, kostenloser Parkplatz und ich war in diesen Einkaufsarkaden, wie auch andere Leute, die vom Eigentümer die 100€ Forderung bekommen haben.
    Die kam heim :) Somit iwer das Kennzeichen an Privat weitergereicht... tja da stecken oft einige dahinter.
    Dumm ist nur dass es so viele Parkdelikte gab, dass das Thema Parkplatz nicht mehr behandelt wird von den Verkehrsanwälten. Da freut man sich seine Rechtschutz inkl Verkehr nutzen zu können, aber nichts ist.



    Einfach nicht zahlen. Soll der erstmal Beweise bringen. In meinem Fall hat der sich selbst um Kopf und Kragen geredet und dann kam nie wieder was.


    Trifft aber nur zu falls du wirklich die Parkscheibe drin hattest ;)

    Audi 80 1.8S Typ89 90PS MKB: PM
    17Zoll Musketier | Supersport ESD | KW40/40 | BeckerGPS+Pioneer, 2Subs,2Amp, DSP
    Audi S4 Avant 2.2T C4 230PS MKB: AAN
    17Zoll RH | Eibach 35/30 | Kenwood, 6ch Amp, 2 Subs
    Audi TT 1.8T 8N 180PS MKB: AJQ
    18Zoll RH | Eibach/Bilstein | VR6 Front | Remus ESD | Kenwood, Bose
    Audi A6 2.0T C7 252PS

    Moderator
    Moderation für:
    "Scene Exclusiv"

  • ja, also ich habe mir das jetzt so ausgemalt: ich schreibe nen formellen brief ans verkehrsüberwachungsamt mit Aktenzeichen usw. darin schildere ich den fall genau mit was, wann, wo und dass es nicht stimmt, dass ich ohne lesbare parkscheibe da gestanden bin. und auf nem zweiten blatt kommen die fotos und die adresse von meinem kumpel, der zeuge ist. wenns dann noch stress gibt, geh ich zum anwalt, oder?
    bessere vorschläge?

  • bezahl die 5 Mäuse, Anwalt wird teurer


    die Polizei wollte meine Yama lahmlegen lassen vonner Stadt, wenn ich keinen neuen Pott drann mache, und det sollte den 160€ kosten, mich kosten. Mit Anwalt gedroht, und erstma Aufschub bekommen


    Also wenn es um sowas geht, dann ja, aber bei 5€?

  • Müssen die Dir beweisen dass du dorten standest und das ohne Parkscheibe oder musst du beweisen dass du mit Parkscheibe dorten standst?


    Ich würde alles schriftlich machen, zwar sind Gespräche in der Regel auch bindend, die Schriftform ist aber empfehlenswert!


    Falls was von denen kommt... das Bild bzw Beweis anfordern.


    Bis dahin relaxen und den Kopf für wichtigere Sachen freihalten.




    Bei solchen Summen ist es teils ganz interessant....


    Rechne mal den Zeitaufwand mal deinen "sonstigen Stundenlohn", dann wird man feststellen das ich lieber 5€ bezahle als mich zig Stunden darüber aufzuregen ;)


    Nix für ungut ;)

  • klar sinds blos 5€. und klar lohnt sich da eigtl der aufwand und die zeit nicht. aber mir geht es ums prinzip. ich zahle keinen strafzettel für was, was ich nicht angestellt habe.


    wie das nun mit der beweislage ist, wer wem was beweisen muss, weis ich eben nicht sicher. aber der typ am telefon hat mir gesagt, ich solls erstmal schriftlich einreichen, am telefon kann er mir nix sagen.

  • Na ja, hatte ein ähnliches Problem. Hab meine Große morgens zur Schule gefahren und kurz im Halteverbot angehalten, ausgestiegen, Kind rausgelassen, Tschüß gesagt und weiter gefahren. Drei Wochen später kam der Brief vom PolPrä. 15,-€. Die freundlichen Herrn von der Rennleitung haben mich aus rd. 100m gesehen und die Anzeige geschrieben. Dagegen hab ich Widerspruch eingelegt. 1. Haben mich die Herren nicht über mein Fehlverhalten in Kenntniss gesetzt, 2. ich habe Niemanden behindert und 3. Der ganze Vorgang hat keine zwei Minuten gedauert.
    Das Ende vom Lied war, meinem Widerspruch wurde stattgegeben und das Verwarnungsgeld zurückgezogen. Yippie, ich hab Recht bekommen, :sironie:
    ...nur hat mich der Widerspruch sportliche 18,-€ an Gebühren gekostet.


    Wenn man es nicht so dicke hat, sollte man es bei 5,-€ auf sich beruhen lassen und das Ganze einfach bezahlen, ist billiger. ;)


    Die Beweislast liegt erstmal bei der Behörde, die den Strafzettel ausgestellt hat. Aus dem Grund macht z.B. das Ordnungsamt hier in Berlin immer Fotos bei solchen Sachen.

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