Anhängelast bei Einzelgenehmigung

  • Grüß euch!
    Möchte gern eure Meinung zum Thema Anhängelast hören, es scheint sich niemand so recht durchzublicken...


    Folgendes: Mein 80er Kombi TDI war damals, als ihn der Erstbesitzer gekauft hat, ein Italien-Import und wurde einzelgenehmigt. Er hatte orig. keine AHK und im Typenschein (Einzelgenehmigung) ist in der Zeile "Anhängevorrichtung" nichts vermerkt.
    Nun habe ich eine Bosal AHK mit 1865kg Anhängelast anbauen lassen. Wie viel darf ich mit Führerschein B+E mit dem Fahrzeug nun auflaufgebremst ziehen? Sinds die 1.860kg, die ich bei meinem 80er als maximales momentanes Gesamtgewicht fahren darf (=HzGG) weil im Typenschein keine andere Begrenzung ist, oder ist die max. Anhängelast irgend ein Wert, der bei Audi oder sonstwo erfragt werden muss...? - Ist das für Otto-Normalverbraucher zumutbar, oder darf er die 1860kg anhängen, weil ers ja nicht besser weiß.. :rolleyes:
    Beste Grüße
    Günter

  • Mir stellen sich mehrere Fragen:
    - aus welchem Land innerhalb der EU kommst du? (A, D, .....?)
    - welche Fahrzeugspezifischen Auflagen hattest du für die AHK?



    In Österreich sieht das nämlich so aus:


    Zitat:


    Anhängekupplung Muss meine nachträglich angebaute Anhängekupplung typisiert bzw. genehmigt werden?

    • Gibt es ein Gutachten bzw. einen Nachweis über die EG- Richtlinie 94/20
      • Ja es gibt ein solches Guachten
        • Mein Fahrzeug Marke, Typ und Ausführung des Fahrzeugesist im GA angeführt
          • es gibt keine Eintragungspflicht
            • Eine entsprechende Anhängerblinkkontrolle sowie die
            • Angabe der Anhängelasten
            • gebremst und
            • ungebremst ist notwendig


    • Nein es gibt kein solches Gutachten
      • oder Mein Fahrzeug ist darin nicht angeführt
        • Eine Eintragung in die Genehmigungspapiere ist notwendig
          • Eine entsprechende Anhängerblinkkontrolle sowie die
          • Angabe der Anhängelasten
          • gebremst und
          • ungebremst ist notwendig

    Gruss

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  • Hallo!
    Ja, ich komme aus Österreich.
    Die AHK kam mit Gutachten nach EG Richtlinie 94/20. Ebenso stand darin, dass diese AHK genau für meinen Audi passt. Auflage war lediglich Montage durch eine Werkstätte, die mir auch eine Einbaubestätigung mitgab.
    Dass die AHK nicht eingetragen werden muss, wurde mir von verschiedenen Stellen bestätigt.
    Nur wer sagt mir, wie hoch jetzt die Anhängelast ist (im Typenschein steht ja nichts drin und die AHK selbst ist bis 1.865kg zugelassen)?
    sg
    Günter

  • Die Anhängelast auf dem Typenschid der AHK bezieht sich nur auf die AHK selber, nicht auf die Anhängelast die das Fahrzeug ziehen darf, diese wird deutlich darunter liegen (schätzungsweise 1200-1400 Kg in Österreich).
    In Österreich liegen die in den Papieren eingetragenen Anhängelasten seltsamerweise deutlich unter derer die in Deutschland eingetragen sind, zumindest bei Fahrzeugen im Alter vom B4/C4 usw...
    Wir haben beim A6 C4 quattro 1650 KG Anhängelast eingetragen, in Deutschland wären es 1900 oder sogar 2100 Kg.

  • Also wichtig ist hierbei eine begriffliche Klärung. Es gibt immer eine Anhängelast(oder auch Zuglast) und eine Stützlast.


    Die Stützlast ist Fahrzeugabhängig und AHK-abhängig. Die liegt aber niemals bei mehr als 150 KG. (Da dürfte der Arsch ordentlich am Boden hängen und die Vorderachs zeigt gen Himmel :sshithappens: )Bei meinem B4 in D sind es 90 KG.


    Die Anhängelast ist natürlich ebenfalls Fahrzeug- und AHK-abhängig, aber zusätzlich auch vom Anhänger beeinflusst. Ein auflaufgebremster Anhänger darf natürlich nicht so schwer sein wie ein selbstgebremster.


    Der Anhänger hat aber auch ein eigenes zulässiges Gesamtgewicht, Und die Kombination aus PKW und Anhänger darf 3,5t nicht überschreiten meine ich.

  • Der Anhänger hat aber auch ein eigenes zulässiges Gesamtgewicht, Und die Kombination aus PKW und Anhänger darf 3,5t nicht überschreiten meine ich.

    Soweit ich weiss, gilt das in D nur wenn du Keinen Hängerschein hast. Da gabs damals so ne depperte Regel von wegen das zulässige Gesamtgewicht des Hängers, darf das Leergewicht des PKW´s nicht überschreiten. Und das Gespann eben nicht über 3,5t. Wobei die Beschränkungen der Papiere natürlich auch nicht überschritten werden dürfen.
    Mit Hängerschein fällt aber wohl die 3,5t Grenze weg und es gelten nur die Beschränkungen von den Papieren des Hängers und des PKW´s. Wenn die aber nicht in den Papieren steht, hab ich leider auch keinen Plan wo die herbekommst.

  • Hab jetzt mal bei Porsche Salzburg angefragt. Prompt kam als Antwort, ich möge bitte die Fahrgestellnummer angeben (obwohl ich die Type genau spezifiziert hatte). Gut, FGSTNr angegeben, kam gleich darauf die nächste Antwort, ich möge doch bitte den Zulassungsschein einscannen, sonst können sie mir nichts sagen... häää ?( warum brauchen die jetzt auch noch meinen Zulassungsschein, wenn sie mir lediglich sagen sollen, wie viel mein (und wohl auch alle anderen ) Audi 80 AVANT TDI ziehen darf??
    Glaub die wollen mich verarschen, oder bloß Daten sammeln...
    gruss
    Günter

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