kfz-steuer

  • Der Steueränderungsnachtrag zieht eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere nach sich. Das hat aber nix damit zu tun, dass man den erst beim TÜV nach §19 oder §21 eintragen lassen müsste... so Spezis gibts nämlich auch, die sich den anhand des Gutachtens eintragen lassen, und dann meinen, es würde alles seinen Lauf nehmen ohne die Steueränderungsanträge ausfüllen zu lassen und abzugeben...

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    [align=center]Buick Wildcat|1964|7.0|Palomar Red/Black|Cruise Missile

  • Aha, das erklärt doch weshalb meiner ne euro2 hat obwohl nix verbaut und auch nix eingetragen ist! :rolleyes:


    Ist aber doch ne dolle Kiste, was nicht in den Papieren steht muss ja auch nicht eingebaut sein... :huh:


    ist das nicht steuerhinterziehung? :whistling:

  • Die Geschichte mit der Steuerhinterziehung hält sich ziemlich hartnäckig. Also wie Sam schon sagte, Steuerhinterziehung ist das zwar nicht, aber die BE (nicht ABE ;) ) erlischt.


    Ich würde mich immer wieder für den Minikat entscheiden. Wozu indirekt in die Motorsteuerung eingreifen, wenn's mit ner Doppelschelle getan ist? Der Einbau kann garnicht schneller und einfacher sein. Und das mit dem höheren Staudruck ist auch totaler Käse, wer glaubt da was zu merken hört auch Regenwürmer husten. Hab mal ein Bild hochgeladen, wie so ein Teil von Innen aussieht.

  • Nun, das ist alles Auslegungssache. Und ich garantier dir, das legen die so aus.


    Denn du erschleichst dir mit dieser Änderung eine Steuererleichterung, welche zu bekommen du nicht berechtigt bist, da das Teil ja nicht eingebaut ist. Solange das keiner merkt, ist alles in Ordnung, wenn aber einer kommt, dann biste fällig. Dann bekommste doch ne Strafe wegen Steuerhinterziehung, zahlst die Steuer drauf.

  • Eingebaut sein muss es ja, damit die AU und der Antrag gemacht werden können. Baust du es danach wieder aus, änderst du unerlaubt etwas am Fahrzeug und die BE ist futsch. Dein Fahrzeug ist noch immer mit der neuen Abgasnorm unterwegs, erfüllt diese aber lediglich nicht mehr. Du entrichtest deine Steuern in der dir vorgeschriebenen Höhe, dass das Fahrzeug die dazugehörige Norm nicht erfüllt ist ein anderes Thema. Der Tatbestand der Steuerverkürzung ist damit aber in dem Sinne nicht erfüllt. Fälscht du die Papiere und reichst diese bei der Verkehrsbehörde ein um einen Steuervorteil zu erlangen, sähe das wiederum anders aus.

  • Du widersprichst dir selbst ;)


    Wenn du mit einem Fahrzeug, welches die Abgasnorm nichtmehr erfüllt, herumfährst, allerdings nur die Steuer entrichtest, welche du für die bessere Abgasnorm bezahlen musst, ist das ganz klar Steuerhinterziehung.


    Genauso wie das rumfahren mit einem nicht angemeldeten Auto.


    Ob du dann nun ne Anklage bekommst, ist Sache des Staatsanwaltes.


    Das Fälschen der Papiere wäre zuallererst Urkundenfälschung, danach erst Steuerhinterziehung.

  • je nach der größenordnung die da auf einem zukommt, kommt man bis zu einer geldstrafe von 50k noch günstig davon.
    ab 50k ist dann auch schon knast drin.


    aber ganz ehrlich, nur wegen einem nicht vorhandenen metallsieb, eine steuerhinterziehung zu begehen,m das wär es mir echt nicht wert. :dash:



    http://www.steuerstrafen.de/

  • Nunja, wer meint damit Steuern zu hinterziehen, weil es auf den ersten Blick rechtlich danach aussieht... umso besser. Je weniger Leute fahren so durch die Gegend. Insofern versuch ich garnicht weiter, diesen Irrtum zu beheben.

  • Zitat

    ... mehr als 1.000.000 €


    Freiheits- und evtl. Geldstrafe


    ... kann nicht auf Bewährung ausgesetzt werden

    komisch wieviele millionen hat Peter Harz für VW (und sich selbst) am Fiskus vorbei geschmuggelt? der hat doch auch nur ne bewährungsstrafe bekommen...


    naja wir leben halt in keinem rechtsstaat sondern in einer Bananenrepuplik wo die reichen machen dürfen was se wollen - solangs kein mord ist...

    "Ich habe so wenig gelebt, dass ich zu der Vorstellung neige, ich würde niemals sterben; kaum zu glauben, dass sich ein Menschenleben auf so wenig beschränken kann;
    trotzdem stellt man sich vor, dass früher oder später doch etwas geschehen wird. Ein schwerer Irrtum. Das Leben kann durchaus leer und kurz zugleich sein."

    – Michel Houellebecq

  • und selbst mord wird zum teil weniger hart bestraft. :doofy:


    mach du das als kleiner bürger, diese steuerhinterziehung. bevor man da so eine gebrummte geldstrafe bezahlen kann, würde ich freiwillig 2 monate in den bau gehen.
    gutes essen, fernsehen... was will man mehr :D und wenn ich rauskomme hab ich keine schulden. nur einen negativen eintrag in der polizeiakte...


    okay.. wenn ich dann auf jobsuche gehe, könnte sich dieser eintrag schon als hinderniss herausstellen... ?(

  • Ähm ... also bevor wir hier bei öffentlicher Exekution ankommen möchte ich doch nochmal sagen das ich in meinem Fall kein Problem sehe.


    Die Steuerklasse meines Fahrzeugs ist Euro2, das steht in den Papieren ist somit amtlich und die AU besteh ich auch ohne Probleme oder Beschiss.


    Die ABE des Fahrzeugs würde auch nur erlöschen wenn irgendetwas verbaut oder verändert wurde was nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist oder in einer zusätzl. ABE vermerkt ist.


    Da aber keine Änderungen in den Papieren vermerkt sind und auch nichts uneingetragenes verbaut wurde ist das Fahrzeug doch in bester Ordnung! :)

  • Da hast du schon recht. Bei dir ist die Gefahr sehr gering...zumal einige Baujahre umgeschlüsselt werden können.
    Dein NG zwar nicht, allerdings wirds hier wohl schwer, irgendeinem was nachzuweisen. Also einfach sp lassen und sich freuen ;)


    Anders siehts natürlich aus, wenn im Fahrzeugschein eingetragen ist, dass die Abgasklasse durch Einbau eines Zusatzbauteiles nach oben korrigiert wurde...und dann auffällt, dass dieses nicht vorhanden ist, oder manipuliert wurde.


    Dann ist das Problem mit dem Erlöschen der ABE euer geringstes Problem...denn über Steuerhinterziehung lässt sich mehr holen ;)


    Und Switch:


    Erbringe doch den Gegenbeweis, dass es nicht so ist? ;)

  • Also erstmal heisst es BE, 'ne ABE kann nicht erlöschen, höchstens nicht mehr zutreffen.


    Und was die Steuerhinterziehung angeht, dieser Tatbestand ist dann erfüllt, wenn der Beschuldigte die Finanzbehörde über erhebliche Tatsachen dies betreffend in Unkenntnis lässt. Das setzt das Bestehen einer gesetzlichen Handlungspflicht der Finanzbehörde gegenüber voraus, welche in diesem Fall nicht gegeben ist. Oder hast du jemals der Finanzbehörde mitgeteilt, wieviel Steuern du für dein Fahrzeug zu zahlen hast? Die KFZ-Steuer wird nach Hubraum und Schadstoffklasse bemessen, wofür die Zulassungsbehörden verantwortlich sind. Du wärst durch die erloschene BE in der Pflicht das Fahrzeug prüfen zu lassen (woraufhin dann die niedrigere Schadstoffklasse wirksam wird und du einen neuen Steuerbescheid bekämst), dir kann also das Fahren ohne BE zu Last gelegt werden, aber mit Steuerverkürzung oder sogar Steuerhinterziehung hat das absolut nichts zu tun.


    Nur weil in jedem Beitrag zum Thema Abgasnorm inzwischen auch analog von Steuerhinterziehung gesprochen wird, wird es nicht richtiger.

  • Hallo!


    Ich hatte mich auch mal beim ADAC diesbezüglich erkundigt.
    Und da schrieb mit jemand von der Rechtsabteilung zurück, daß man da nicht von Steuerhinterziehung sprechen könne.
    Irgendwo hatten wir das auch schon mal vor Jahren hier im Forum an anderer Stelle durchgekaut.
    Schade, daß sich keiner zu Wort meldet, dem das bereits widerfahren ist und welche Strafe er zu erwarten hat.
    Denn es bleibt so oder so illegal.
    Ich frage mich allerdings schon die ganze Zeit, was der Beitrag eigentlich hier im TECHNIK-Bereich zu suchen hat :closed:


    Gruß,
    Lexi

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