Das Nennvolumen des Behälters ändert sich doch nicht. Es ist nach wie vor ein 70 Liter Kessel. Würde er ihn halbieren und dann noch einen Behälter dazwischenschweissen, dann wäre das Nennvolumen verändert. So vergrößert er ja einfach nur seinen Luftvorrat.
Ausserdem ist bei privat Anwendung ein Kesseltüv nicht vorgeschrieben. Wenn du dir was großes gebrauchtes holst, kannst du ja mal mit nem TÜV'er reden ob er sich das Ding bei nem Feierabendbier mal anschaut. Dann kannst du abends ruhiger schlafen.
Naja.
Man verändert den Kessel zwar nicht, jedoch verwendet man ihn NICHT bestimmungsgemäß. Die bestimmungsgemäße Verwendung ist nämlich die Verwendung als Einzelgerät.
Solang kein lustiger TÜV-Onkel kommt, oder nichts passiert (bei dem jemand anderer als dir selbst zu Schaden kommt, wofür du dann nämlich haftest), interessierts natürlich niemanden.