Nee, war eine Suggestivfrage, insgesamt.
H Kennzeichen gibts doch nur bei Originalzustand / Originalteile. Das wäre doch mit einem Effektlack wohl nicht möglich. Wenn der jedoch mal serienmäßig war, ist doch alles im grünen Brereich.
Gabs Probleme mit der Farbe Rot?
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H Kennzeichen gibts doch nur bei Originalzustand / Originalteile.
Das stimmt so pauschal nicht, weder für Teile, noch für Farben.
Wie vorher geschrieben, konnte man spätestens ab 1996 (ältere Unterlagen habe ich dazu nicht) JEDE Farbe nach Kundenwunsch (über die Quattro GmbH) gegen Aufpreis bestellen.Und ganz allgemein steht z.B. in der Richtlinie des TÜV Süd:
Zitat....
3.2.1.2. Lack
Nur zeitgenössische Farbgebung zulässig, d. h. gemusterte Lacke und/oder Motive (Airbrush)
nur zulässig als zeitgenössische Designvariante, Reklamemotiv oder damalige Firmenaufschrift.
....
[TÜV SÜD Auto Service; Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern]
Beachte das "wording": "zeitgenössische" Farbgebung, nicht "Originallackfarbe"Der oben zitierte "Anforderungskatalog" des TÜV Süd ist übrigens nicht deren Erfindung, sondern zitiert eine von Amtswegen erlassene Richtlinie, veröffentlicht im VkBl. 2011 s. z.B. hier
Damit wird im Prinzip jede "Willkürentscheidung" eines Sachverständigen anfechtbar! -
Nee, war eine Suggestivfrage, insgesamt.
H Kennzeichen gibts doch nur bei Originalzustand / Originalteile. Das wäre doch mit einem Effektlack wohl nicht möglich. Wenn der jedoch mal serienmäßig war, ist doch alles im grünen Brereich.
Demnach hätte ich kein H-Kennzeichen bekommen dürfen. Habe es aber doch,
da, wie schon geschrieben, zeitgenössische Veränderungen toleriert werden.
Es geht viel mit dem H, aber nicht alles. Das Fahrzeug ist ein B3, nicht täuschen lassen...MfG CHris
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