Schlag den Verrückten (Raab)

  • Auto Ball EM ist doch erst später...
    Heute kommt das ganze normale Schlag den Raab...
    Die 5 Autos die da zu gewinnen sind, sind sowas von potthäßlich. Im Fernsehen schaun die schon ganz schön aus, aber wenn man so eins in Realität sieht :ill:

    Audi 80 B4 Avant | 2,6 l V6 | 150 PS | EZ 04/94
    Beim Blasen gefürchtet,
    von Männern verehrt.
    Am Glase die Beste,
    ihr Körper begehrt.
    Weltlich gebildet,
    die Seele so rein.
    Das muss eine Audi-Fahrerin sein...

  • Hab ich was verpasst? Was sollen das für Autos sein?

    Car Nr.01 Fiat Panda 1000 L.I.E.
    Car Nr.02 VW Polo 86C2F G60
    Car Nr.03 Renault 19 Phase1
    Car Nr.04 Renault 19 Phase2
    Car Nr.05 Ford Fiesta GFJ
    Car Nr.06 Audi 80 B4 Limo ABK Bj.1993 115 PS
    Car Nr.07 VW Bora V6 Variant Bj.2001 204 PS+
    Car Nr.08 Smart fortwo "Brabus" Bj.2003 75 PS
    Car Nr.09 Audi RS4 B5 Avand AZR Bj.2001 ca. 395PS
    Car Nr.10 VW Golf IV 1.6 Bj.1999
    Car Nr.11 Opel Zafira A 2.2 Bj.2002 147 PS
    Car Nr.12 VW Golf VI 2.0 TDI Bj.2012 140PS

  • Okay auf dem Bild schauts jetzt auch zum schreien aus

    Audi 80 B4 Avant | 2,6 l V6 | 150 PS | EZ 04/94
    Beim Blasen gefürchtet,
    von Männern verehrt.
    Am Glase die Beste,
    ihr Körper begehrt.
    Weltlich gebildet,
    die Seele so rein.
    Das muss eine Audi-Fahrerin sein...

  • Ist nichts für mich, da bleibe ich lieber beim Audi 80, auch wenn der andere geschenkt ist und neu :pillepalle:

    Car Nr.01 Fiat Panda 1000 L.I.E.
    Car Nr.02 VW Polo 86C2F G60
    Car Nr.03 Renault 19 Phase1
    Car Nr.04 Renault 19 Phase2
    Car Nr.05 Ford Fiesta GFJ
    Car Nr.06 Audi 80 B4 Limo ABK Bj.1993 115 PS
    Car Nr.07 VW Bora V6 Variant Bj.2001 204 PS+
    Car Nr.08 Smart fortwo "Brabus" Bj.2003 75 PS
    Car Nr.09 Audi RS4 B5 Avand AZR Bj.2001 ca. 395PS
    Car Nr.10 VW Golf IV 1.6 Bj.1999
    Car Nr.11 Opel Zafira A 2.2 Bj.2002 147 PS
    Car Nr.12 VW Golf VI 2.0 TDI Bj.2012 140PS

  • Nicht ein anderer... Die verlosen 5 von den Autos... Also ein Gewinner bekommt alle 5 :pillepalle: :rofl:
    Naja nehmen würde ich die schon und dann aber verkaufen. Haben ja immerhin insgesamt einen Wert von 100.000 ? :thumbup:

    Audi 80 B4 Avant | 2,6 l V6 | 150 PS | EZ 04/94
    Beim Blasen gefürchtet,
    von Männern verehrt.
    Am Glase die Beste,
    ihr Körper begehrt.
    Weltlich gebildet,
    die Seele so rein.
    Das muss eine Audi-Fahrerin sein...

  • Vorallem mit dem Blümchen drauf :rofl:

    Audi 80 B4 Avant | 2,6 l V6 | 150 PS | EZ 04/94
    Beim Blasen gefürchtet,
    von Männern verehrt.
    Am Glase die Beste,
    ihr Körper begehrt.
    Weltlich gebildet,
    die Seele so rein.
    Das muss eine Audi-Fahrerin sein...

  • Ich habe es auch mal vernommen, das man gewonnene Autos glaube zwei Jahre lang nicht verkaufen darf

    Car Nr.01 Fiat Panda 1000 L.I.E.
    Car Nr.02 VW Polo 86C2F G60
    Car Nr.03 Renault 19 Phase1
    Car Nr.04 Renault 19 Phase2
    Car Nr.05 Ford Fiesta GFJ
    Car Nr.06 Audi 80 B4 Limo ABK Bj.1993 115 PS
    Car Nr.07 VW Bora V6 Variant Bj.2001 204 PS+
    Car Nr.08 Smart fortwo "Brabus" Bj.2003 75 PS
    Car Nr.09 Audi RS4 B5 Avand AZR Bj.2001 ca. 395PS
    Car Nr.10 VW Golf IV 1.6 Bj.1999
    Car Nr.11 Opel Zafira A 2.2 Bj.2002 147 PS
    Car Nr.12 VW Golf VI 2.0 TDI Bj.2012 140PS

  • Und Mütter haben IMMER recht :D kann schon sein, ich habe noch keins gewonnen und kann halt nur sagen was ich gehört habe

    Car Nr.01 Fiat Panda 1000 L.I.E.
    Car Nr.02 VW Polo 86C2F G60
    Car Nr.03 Renault 19 Phase1
    Car Nr.04 Renault 19 Phase2
    Car Nr.05 Ford Fiesta GFJ
    Car Nr.06 Audi 80 B4 Limo ABK Bj.1993 115 PS
    Car Nr.07 VW Bora V6 Variant Bj.2001 204 PS+
    Car Nr.08 Smart fortwo "Brabus" Bj.2003 75 PS
    Car Nr.09 Audi RS4 B5 Avand AZR Bj.2001 ca. 395PS
    Car Nr.10 VW Golf IV 1.6 Bj.1999
    Car Nr.11 Opel Zafira A 2.2 Bj.2002 147 PS
    Car Nr.12 VW Golf VI 2.0 TDI Bj.2012 140PS

  • 1 Jahr gilt nur für Aktien und Wertpapiere... Ich kenne § 23 EStG, da steht nichts von gewonnen Autos drinnen :P
    Also muss man den Widerverkauf nicht versteuern.


    Wen es interessiert :grumble:


    § 23 Private Veräußerungsgeschäfte





    (1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2) sind 1.
    Veräußerungsgeschäfte
    bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen
    Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht,
    Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung
    und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt.2Gebäude
    und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses
    Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt
    entsprechend für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche
    Wirtschaftsgüter sind, sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum
    stehende Räume.3Ausgenommen sind
    Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder
    Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken
    oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren
    zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;2.
    Veräußerungsgeschäfte
    bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen
    Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.2Bei
    Wirtschaftsgütern im Sinne von Nummer 2 Satz 1, aus deren Nutzung als
    Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt
    werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.
    2Als
    Anschaffung gilt auch die Überführung eines Wirtschaftsguts in das
    Privatvermögen des Steuerpflichtigen durch Entnahme oder
    Betriebsaufgabe.3Bei unentgeltlichem Erwerb ist
    dem Einzelrechtsnachfolger für Zwecke dieser Vorschrift die Anschaffung
    oder die Überführung des Wirtschaftsguts in das Privatvermögen durch
    den Rechtsvorgänger zuzurechnen.4Die Anschaffung
    oder Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an
    einer Personengesellschaft gilt als Anschaffung oder Veräußerung der
    anteiligen Wirtschaftsgüter.5Als Veräußerung im Sinne des Satzes 1 Nr. 1 gilt auch 1.
    die
    Einlage eines Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen, wenn die
    Veräußerung aus dem Betriebsvermögen innerhalb eines Zeitraums von zehn
    Jahren seit Anschaffung des Wirtschaftsguts erfolgt, und2.
    die verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft.


    (2)
    Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften der in Absatz 1
    bezeichneten Art sind den Einkünften aus anderen Einkunftsarten
    zuzurechnen, soweit sie zu diesen gehören.
    (3) 1Gewinn
    oder Verlust aus Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 ist der
    Unterschied zwischen Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs-
    oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits.2In
    den Fällen des Absatzes 1 Satz 5 Nr. 1 tritt an die Stelle des
    Veräußerungspreises der für den Zeitpunkt der Einlage nach § 6 Abs. 1
    Nr. 5 angesetzte Wert, in den Fällen des Absatzes 1 Satz 5 Nr. 2 der
    gemeine Wert.3In den Fällen des Absatzes 1 Satz
    2 tritt an die Stelle der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der
    nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 oder § 16 Abs. 3 angesetzte Wert.4Die
    Anschaffungs- oder Herstellungskosten mindern sich um Absetzungen für
    Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen, soweit sie bei
    der Ermittlung der Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 6
    abgezogen worden sind.5Gewinne bleiben
    steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte
    Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat.6In
    den Fällen des Absatzes 1 Satz 5 Nr. 1 sind Gewinne oder Verluste für
    das Kalenderjahr, in dem der Preis für die Veräußerung aus dem
    Betriebsvermögen zugeflossen ist, in den Fällen des Absatzes 1 Satz 5
    Nr. 2 für das Kalenderjahr der verdeckten Einlage anzusetzen.7Verluste
    dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im
    gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat,
    ausgeglichen werden; sie dürfen nicht nach § 10d abgezogen werden.8Die
    Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der
    Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen
    Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus
    privaten Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 erzielt hat oder erzielt;
    § 10d Abs. 4 gilt entsprechend.9Verluste aus
    privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 in der bis zum 31.
    Dezember 2008 anzuwendenden Fassung können abweichend von Satz 7 auch
    mit Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 2 in der
    Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S.
    1912) ausgeglichen werden.10Sie mindern
    abweichend von Satz 8 nach Maßgabe des § 10d auch die Einkünfte, die
    der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus § 20
    Abs. 2 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 14. August 2007
    (BGBl. I S. 1912) erzielt.

    Audi 80 B4 Avant | 2,6 l V6 | 150 PS | EZ 04/94
    Beim Blasen gefürchtet,
    von Männern verehrt.
    Am Glase die Beste,
    ihr Körper begehrt.
    Weltlich gebildet,
    die Seele so rein.
    Das muss eine Audi-Fahrerin sein...

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