wer schaut sichs heute an, mit der auto em????
die autos die heute zu gewinnen sind haben ein sportfahrwerk
wer schaut sichs heute an, mit der auto em????
die autos die heute zu gewinnen sind haben ein sportfahrwerk
Auto Ball EM ist doch erst später...
Heute kommt das ganze normale Schlag den Raab...
Die 5 Autos die da zu gewinnen sind, sind sowas von potthäßlich. Im Fernsehen schaun die schon ganz schön aus, aber wenn man so eins in Realität sieht
azoo hab mich da vertan in der fernsehzeitung, dachte das is da heute dabei
die cars sind auch im fernsehn potthässlich!
und warum die ein sportfahrwerk drin haben, check i net!
Hab ich was verpasst? Was sollen das für Autos sein?
Okay auf dem Bild schauts jetzt auch zum schreien aus
Ist nichts für mich, da bleibe ich lieber beim Audi 80, auch wenn der andere geschenkt ist und neu
Nicht ein anderer... Die verlosen 5 von den Autos... Also ein Gewinner bekommt alle 5
Naja nehmen würde ich die schon und dann aber verkaufen. Haben ja immerhin insgesamt einen Wert von 100.000 ?
Vorallem mit dem Blümchen drauf
ich hätte die so gerne gewonnen...dann hätte ich sie verkauft und mein coupe so richtig schön hergemacht...und mir nen S5 rausgelassen
Der Raab der hat verloren !!!!!!!!!
Und warum die immer 5 billig Autos verschärbelen und nicht ein Luxus-Schlitten versteh ich bis heut noch nicht !
vlt weil die von den herstellern der schrottkisten die dinger umsonst bekommen und nur deswegen die herneehmen ???
weil die luxusherstelle auf so eine scheiß werbung verzichten
ist es nicht so...das man gewonnen autos eine bestimmte zeit behalten muss bzw. beim sofotigen verkauf...steuern drauf kommen, die man bezahlen muss?
mfg
Ich habe es auch mal vernommen, das man gewonnene Autos glaube zwei Jahre lang nicht verkaufen darf
Ich habe es auch mal vernommen, das man gewonnene Autos glaube zwei Jahre lang nicht verkaufen darf
1jahr sagt meine mum!
Und Mütter haben IMMER recht kann schon sein, ich habe noch keins gewonnen und kann halt nur sagen was ich gehört habe
1 oder 2 Jahre, ist doch egal Da würde ich probieren das beste draus zu machen und mit dem ding fahren
Auto ist für mich Auto, ich würde auch das kleine drecksding da fahren
1 Jahr gilt nur für Aktien und Wertpapiere... Ich kenne § 23 EStG, da steht nichts von gewonnen Autos drinnen
Also muss man den Widerverkauf nicht versteuern.
Wen es interessiert
§ 23 Private Veräußerungsgeschäfte
(1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2) sind 1.
Veräußerungsgeschäfte
bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen
Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht,
Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung
und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt.2Gebäude
und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses
Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt
entsprechend für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche
Wirtschaftsgüter sind, sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum
stehende Räume.3Ausgenommen sind
Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder
Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken
oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren
zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;2.
Veräußerungsgeschäfte
bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen
Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.2Bei
Wirtschaftsgütern im Sinne von Nummer 2 Satz 1, aus deren Nutzung als
Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt
werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.
2Als
Anschaffung gilt auch die Überführung eines Wirtschaftsguts in das
Privatvermögen des Steuerpflichtigen durch Entnahme oder
Betriebsaufgabe.3Bei unentgeltlichem Erwerb ist
dem Einzelrechtsnachfolger für Zwecke dieser Vorschrift die Anschaffung
oder die Überführung des Wirtschaftsguts in das Privatvermögen durch
den Rechtsvorgänger zuzurechnen.4Die Anschaffung
oder Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an
einer Personengesellschaft gilt als Anschaffung oder Veräußerung der
anteiligen Wirtschaftsgüter.5Als Veräußerung im Sinne des Satzes 1 Nr. 1 gilt auch 1.
die
Einlage eines Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen, wenn die
Veräußerung aus dem Betriebsvermögen innerhalb eines Zeitraums von zehn
Jahren seit Anschaffung des Wirtschaftsguts erfolgt, und2.
die verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft.
(2)
Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften der in Absatz 1
bezeichneten Art sind den Einkünften aus anderen Einkunftsarten
zuzurechnen, soweit sie zu diesen gehören.
(3) 1Gewinn
oder Verlust aus Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 ist der
Unterschied zwischen Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits.2In
den Fällen des Absatzes 1 Satz 5 Nr. 1 tritt an die Stelle des
Veräußerungspreises der für den Zeitpunkt der Einlage nach § 6 Abs. 1
Nr. 5 angesetzte Wert, in den Fällen des Absatzes 1 Satz 5 Nr. 2 der
gemeine Wert.3In den Fällen des Absatzes 1 Satz
2 tritt an die Stelle der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der
nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 oder § 16 Abs. 3 angesetzte Wert.4Die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten mindern sich um Absetzungen für
Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen, soweit sie bei
der Ermittlung der Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 6
abgezogen worden sind.5Gewinne bleiben
steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte
Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat.6In
den Fällen des Absatzes 1 Satz 5 Nr. 1 sind Gewinne oder Verluste für
das Kalenderjahr, in dem der Preis für die Veräußerung aus dem
Betriebsvermögen zugeflossen ist, in den Fällen des Absatzes 1 Satz 5
Nr. 2 für das Kalenderjahr der verdeckten Einlage anzusetzen.7Verluste
dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im
gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat,
ausgeglichen werden; sie dürfen nicht nach § 10d abgezogen werden.8Die
Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der
Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen
Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus
privaten Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 erzielt hat oder erzielt;
§ 10d Abs. 4 gilt entsprechend.9Verluste aus
privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 in der bis zum 31.
Dezember 2008 anzuwendenden Fassung können abweichend von Satz 7 auch
mit Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 2 in der
Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S.
1912) ausgeglichen werden.10Sie mindern
abweichend von Satz 8 nach Maßgabe des § 10d auch die Einkünfte, die
der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus § 20
Abs. 2 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 14. August 2007
(BGBl. I S. 1912) erzielt.
Ich habe es auch mal vernommen, das man gewonnene Autos glaube zwei Jahre lang nicht verkaufen darf
das kann ja wohl ned sein...
wiso sollte man denn 5 gleiche autos auf einmal anmelden müssen???
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