Tüv Datum rückdatieren vermeiden
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Achja ich sollte ihm ausrichten wo das so sei das dass Datum nicht Rückdatiert wird!
Hessen seit mindestens letztem Jahr, ich meine sogar schon etwas länger! -
Wenn du das dann jedes Jahr mach, merken die den Verlust erst nach 12Jahre, dann fehlt ihnen genau 1mal Tüvgebühr.
Naja bei 11 Fahrzeugen die ich zur HU fahre macht das schon was aus. Von jedem bekommen sie die Gebühr mindestens einen Monat später. Obs auch zwei geht muss ich mich noch erkundigen, ich glaub irgendwann wird zwar nicht rückdatiert, dafür bekommt man aber ne Strafe.
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Naja bei 11 Fahrzeugen die ich zur HU fahre macht das schon was aus. Von jedem bekommen sie die Gebühr mindestens einen Monat später. Obs auch zwei geht muss ich mich noch erkundigen, ich glaub irgendwann wird zwar nicht rückdatiert, dafür bekommt man aber ne Strafe.
TÜV Süd hat dazu nur eine knappe und unpräzise Antwort:
Bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 40 Euro sowie im Höchstfall 2 Punkte in Flensburg. Das Verwarnungsgeld hat übrigens nichts mit TÜV SÜD zu tun und wird nicht etwa "automatisch auf die Hauptuntersuchung draufgerechnet".
Ist ja auch logisch. Ich darf mein Auto auf privatem Grundstück so lange ohne TÜV stehen lassen, wie ich will.TÜV Nord gibt da schon detailliertere Informationen:
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):- Zwei bis vier Monate : € 15,--
- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
- Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:- Bis zu zwei Monate: € 15,--
- Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
- Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 2 Punkte in Flensburg
- Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg
Wenn bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die einmonatige Nachprüffrist überschreiten, könnte Sie das ein Verwarnungsgeld von € 15,-- kosten.
Beim TÜV wird eine Überziehung des HU-Termins selbstverständlich nicht bestraft. Allerdings müssen wir den neuen HU-Termin auf den ursprünglichen Fälligkeitsmonat zurückdatieren.
Wie man sieht, hängt es sehr davon ab, WO der TÜV gemacht wird. Offiziell darf man zwar nicht überziehen, aber im 1. Monat gibt es keine Strafe, also darf man es dochVorletztes Jahr war ich mit meinem Fiat beim TÜV, nachdem er 1 Jahr ohne TÜV in der Garage stand. Er wurde nicht zurückdatiert, allerdings hab ich auch ne Vollabnahme fürs H-Kennzeichen machen lassen. Ich meine mich auch zu erinnern, dass der TÜVer meinte, ist ja ein guter Zeitpunkt für die Vollabnahme, sonst hättest du jetzt nur 1 Jahr TÜV.
Letztes Jahr war ich mit drei Autos beim TÜV die zwischen 3-6 Monate überzogen hatten. Keins wurde zurückdatiert!So der Stand in Hessen
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Zum TÜV darfst du ohne TÜV fahren. Ob du auch mit ungültigem Saisonkennzeichen fahren darfst, weiß ich leider nicht.
Zu eins ja, zu zwei nein.
Das Fahrzeug ist ja beim Wechselkennzeichen nicht gemeldet. Und da ist ein Tag schon teuer, gerade als Schichtarbeiter, da bekommt man immer die Nachtschicht von 31.3. auf 1.4. und da wird kein Auge zugedrückt.
Entweder illegal hin oder illegal zurück -
nicht angemeldete fahrzeuge werden auch nicht zurückdatiert,so wurde bei meinem B4 der tüv-termin vom sommer in den winter hingeschummelt
weiss allerdings nicht,wie das mit nem saisonkennzeichen umsetzbar is ?!
wobei dir das doch aber auch egal sein kann,du musst doch nicht jedes mal im april den wagen neu anmelden & bei 15,-€ busse,wenn überhaupt,fährst halt erst im april
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Also mein Audi ist auch Saison Angemeldet,
April bist Oktober.
Mein Tüv ist seit November abgelaufen.
Ich habe unseren Tüv Prüfer in der Werkstatt gefragt und er meinte,
das er April drauf kleben wird, da das AUto ja sozusagen ein halbes Jahr "abgemeldet"
war. UNd er meint wäre ja schwachsinn wenn ich dadurch nen Halbes Jahr verschenke.UNd zu den Änderungen ab April 2012 sagt mir mein Prüfer das es im April kommesn sollte,
aber es klappt wohl noch nich alles so gut und darum wird das Später eingeführt. -
Ich sehe es ja dann spätestens im April was passiert...
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Hallo Andi!
Rein vom bürokratischen Teil sollte es eigentlich kein Problem darstellen,
dass Dein Cabrio bei der nächsten HU die vollen zwei Jahre bekommt.
Mein Compi war im Mai letzten Jahres TÜV abgelaufen und er bekam sechs Monate später
im November auch die vollen zwei Jahre angerechnet.#Gruß,
Lexi -
Laut Audi-Werkstatt hab ich den Tüv jetzt auf April nur bekommen, weil es ein Saison Fahrzeug ist (also zählt ungefähr so wie frisch angemeldet und dann zum Tüv)
Das die Rückdatieren abgeschafft werden soll wussten sie nicht, und es ist immer noch nichts bekannt das es kommt (jetzt im April), also wirds wohl beim alten bleiben.... -
Dann fahr nach Hessen... Wir habens.
angeblich is der 1.7. angedacht. Aber wird wohl mal wieder wegen weltweiter Unstimmigkeiten verschoben.
Zu eins ja, zu zwei nein.
Das Fahrzeug ist ja beim Wechselkennzeichen nicht gemeldet. Und da ist ein Tag schon teuer, gerade als Schichtarbeiter, da bekommt man immer die Nachtschicht von 31.3. auf 1.4. und da wird kein Auge zugedrückt.
Entweder illegal hin oder illegal zurückDoch! Fahrten zum TÜV oder zur Zulassungsstelle sind auch mit abgelaufenem/noch nicht gültigen Kennzeichen, oder gar ohne Kennzeichen erlaubt. Allerdings nur direkte Wege. Vorraussetzung is, dass das Fahrzeug versichert is.
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ja versichert Aber da wird sich die Versicherung quer stellen, weil man beim nicht aktiven Saisonfahrzeug weniger zahlt, da es im Straßenverkehr nicht bewegt wird.
Aber so ganz ohne Kennzeichen kann ich mir nicht vorstellen. Da könnte man doch zum Tüv heizenWas da allein schon abging als der A8 für einen 4 Tage Sommertrip wieder angemeldet werden sollte, Zulassungstelle war locker, aber Versicherung...
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Aber so ganz ohne Kennzeichen kann ich mir nicht vorstellen.
als es noch versicherungsdoppelkarten gab,warst du ab ausfüllen der karte schon den einen tag versichert,relevante daten dafür waren lediglich fahrer,fahrzeugtyp,gewicht,leistung & fahrzeugidentnummer
so direkt vor fahrtbeginn konntest du so auf direktem weg zur zulassungsstelle fahren,auf dem weg habe ich mir mit dem audi 90 die nächste werkstatt eingebunden,da bei dem karren damals noch AU fehlte
die plakettenlosen kennzeichen vom vorbesitzer hatte ich aber noch dran gelassen,damits net allzu schrottig aussah
wies jetzt mit den versicherungsnummetrn is,weiss ichs allerdings gar net,die bekommst ja auch direkt am telefon ?!
beim audi 80 hab ichs halt mit kurzzulassung gemacht,bis auf kosten für die bretter is es ja auch service des versicherers,wenn mans auch anschliessend da behält
in andis fall hätte ichs aber auch haargenauso gemacht,wie ers auch gemacht hat
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Das Thema mal wieder ausgraben.
Ich habe an meinem Wagen Saisonkennzeichen 5/10
Die HU/AU ist im November 2011 abgelaufen.
Durch die Saisonkennzeichen wird der Prüftermin für die nächte HU/AU auf den ersten Monat des Anmeldezeitraum vordatiert ohne die 24 Monate anzutasten, da es niemanden zuzumuten ist in der "Ruhephase" sein Fahrzeug bei einem Prüfer vorzuführen bzw. Mehrkosten durch Sonderkennzeichen in kauf zu nehmen.In meinem Fall heißt das, das ich soeben eine neue HU/AU gültig bis 05/2014 bekommen habe.
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Die Regelungen sind jetzt endlich durch.
Ab 1.7.2012 gilt die Regelung, dass bei Überziehen der HU nicht mehr zurückgeklebt wird, angeblich in allen Bundesländern. Hessen und BaWü habens ja schon länger.
ZitatWegfall der Rückdatierung: Die Laufzeit der Plakette beträgt immer 24 Monate – ab Termin der HU. Wer künftig den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die Plakette nicht mehr rückdatiert. Es gilt: Die HU ist grundsätzlich immer 24 Monate nach dem jeweils erfolgten Untersuchungstermin fällig. Eine Überziehung wird mit Bußgeld geahndet und zwar dann, wenn die Laufzeit der Plakette um mehr als zwei Monate überzogen wurde. Wer mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird, muss damit rechnen, dass er von der Versicherung entsprechend belangt wird.
P.S.: Ist die Plakette um mehr als 2 Monate abgelaufen, müssen wir Ihnen eine detailliertere Prüfung mit einem Aufschlag von 20 Prozent berechnen.
Quelle: http://www.tuev-sued.deWeiterhin beginnt die TÜV-Prüfung mit einer Probefahrt >8km/h und der Mängelbericht wird detaillierter.
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Die Regelungen sind jetzt endlich durch.
Weiterhin beginnt die TÜV-Prüfung mit einer Probefahrt >8km/h und der Mängelbericht wird detaillierter.
Soweit ich das gelesen habe gilt die Probefahrt zur HU nur für die ab 01.01 oder 01.07 ?? neu zugelassenen Autos, so mein Kenntnisstand.
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Hi,
ich habe im April einen 18 jahre alten Golf 3 ohne Rückdatierung in BaWü durchgekriegt. Fällig war der Tüv im November '11.
Neu wird sein, dass bei jedem Auto eine Probefahrt gemacht wird und bei neuen Autos, die ab dem
1. Juli zugelassen werden eine sogenannte Elektronik HU gemacht wird. Dabei sollen die vielen kleinen
Helferlein (ABS, ESP, Airbag... ) auf Funktion geprüft werden. Allmählich werden dann alle Autos geprüft, die elektronische
Sicherheitssysteme haben.
Bei einer Überziehung des Termin über 2 Monate wird eine besonders gründliche HU gemacht werden, die
20% teurer ist.
Unverständlich ist, dass bei den Stoßdämpfern wohl immer noch nur eine Sicht- aber keine Funktionprüfung
gemacht wird... Naja, und teurer wirds natürlich wohl auch werden....
Vor 20 Jahren hab ich noch 50 DM für ne HU bezahlt. Heute sinds 90€ -
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Zum Glück kann ich das bei mir in der Firma immer machen.
Au umsonst und Tüv gebühren 62 €Das mit der Probefahrt ist auch Wahnsinn.
Hat unser Prüfer auch schon gesagt.
Wenn der bei uns Jedes Auto noch fahren muss ist das wieder Zeit die drauf geht,
also muss es bald noch Teurer werden. -
Quelle: http://www.tuev-sued.de
Ups... mit dem Audi war ich letztes Jahr 3 Monate drüberDas heißt, wenn ich z.B. ein Auto ohne TÜV kaufe, kostet der Gang dorthin 20% mehr... die Deppe!
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