Wiederaufbau Audi 80 NG Avant Quattro

  • Habe hier noch einen Text gefunden, man ist das alles kompliziert.



    Wie ist der Verkauf/Weiterverkauf von Airbags und Gurtstraffern in den nachfolgenden Bereichen geregelt?


    1. Weiterverkauf von explosionsgefährlichen Stoffen der Klasse T1 an andere Firmen.


    2. Verkauf von explosionsgefährlichen Stoffen der Klasse T1 an Privatpersonen bzw. Überlassen von Kundeneigentum nach Austausch eines Lenkrades oder Sitzes mit integrierten pyrotechnischen Bauteilen


    Antwort :
    Der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen, die in Fahrzeugteile eingebaut sind, unterliegt den Bestimmungen des Sprengstoffrechtes. Grundsätzlich sind für den Umgang und den Verkehr eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz und ein Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz erforderlich. Diese und weitere Vorschriften gelten jedoch nicht für den Umgang mit Gegenständen der Klasse T1 in ausgebautem Zustand durch geschultes Personal (§ 4 Abs. 3 der ersten Sprengverordnung - 1 .SprengV).


    Der Umgang mit solchen Gegenständen durch andere Personen (ungeschultes Personal, Privatleute, Kunden) ist nur dann von den o.a. Vorschriften weitestgehend befreit, wenn die pyrotechnischen Gegenstände T1 in Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind (z. B. fertige Lenkräder, Lenksäulen, Sitze etc., § 4 Abs. 4 der 1.SprengV). Also: Fahrzeugteile mit fest eingebauten pyrotechnischen Gegenständen T1 dürfen auch an/von Privatpersonen erworben und/oder abgegeben werden. Die Weitergabe einzelner pyrotechnischer Gegenstände, die nicht fest eingebaut sind (z.B. einzelner Airbag, einzelner Gurtstraffer), ist nicht zulässig. Der Verkauf an andere Firman ist analog zu behandeln; einzelne ausgebaute pyrotechnische Gegenstände dürfen nur an Firmen mit fachkundigem Personal abgegeben werden, komplette Fahrzeugteile mit fest eingebauten pyrotechnischen Gegenständen dürfen an andere Firmen abgegen werden, ohne dass geprüft werden muss, ob fachkundiges Personal vorhanden ist.


    Frage:


    Wie ist der Verkauf/Weiterverkauf von Airbags und Gurtstraffern zu bewerten, die zuvor aus Schrottfahrzeugen ausgebaut wurden?



    Antwort :
    Der Vertrieb von Airbag- und Gurtstraffereinheiten ist nur im Rahmen einer nach § 14 Sprengstoffgesetz angezeigten gewerblichen Tätigkeit zulässig. Der Umgang mit den Airbag- und Gurtstraffereinheiten darf nur durch geschultes Personal erfolgen. Dies gilt sowohl für den Verkäufer wie auch für den Käufer. Adressen anerkannte Lehrgangsträger nach § 32 der 1. SprengV für den Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind über das Internet erhältlich.




    Stand: September 2007


    Aber das war nur aus einem Forum.

  • Ihr geht hier etwas zu locker mit dem Thema Airbag um!


    Dass ihr ohne Sprengstoffschein die Arbeiten nicht durchführen dürft, wisst ihr ja und brauchen wir auch gar nicht diskutieren. Aber einen Airbag über den normalen Postweg verschicken? Ich habe auch schon an Airbags gearbeitet, würde mir einer runterfallen, wäre der für mich sofort disqualifiziert und würde auf dem Schrott landen! Wäre schon scheiße, wenn der dir auf einmal während der Fahrt losgeht.


    Das war eben das was ich beim Versand gemeint habe, das es evtl zu Gefährlich ist. Den einbau würde ich von einem KFZ Meister machen lassen, der mir schon bei vielen dingen am 5 Ender geholfen hat, den das ist mir doch etwas zu ungeheuer. Manche sachen sollte man eben nicht selbst machen.


    Aber noch was anderes, kann man Procon Ten Gurte wieder gangbar machen? Hat das schon jemand versucht?

  • Hallo zusammen,


    habe ein problem mit dem anlasser, und zwar das kleine kabel/masseband vorne drauf ist unterbrochen, das heist er macht keinen mucks mehr. Weis jamnd wie man das richten kann? kann man da einfach ein neues band einziehen?


    Und als nächstes hätte ich noch meine procon-ten gurte, kann man die wieder flott machen, oder sollte man die tauschen?


    mfg

  • ich würde nicht behaupten, das es nicht für privatpersonen verboten ist.
    im den reperaturbüchern, sind solche themen, die nicht für hobbybastler sind nicht erleutert und nicht beschrieben. da steht dann: Diese Tätigkeit muss von einem Fachmann ausgeführt werden. Jetzt geht man in den laden und kauf sich das buch. so wird`s gemacht. oder das ander. in beiden ist der ausbau des airbaglenkrades beschrieben. es steht aber drin, das es empfohlen wird vom fachman zu machen. es stehen aber auch genaue arbeitsschritte drin, die man ausführen muss und was man beachten muss, um das lenkrad aus zu bauen. u.a. isoliert stehen...


    somit kann man das lenkrad ausbauen und warum auch nicht. die scheiße springt normal nicht in die luft oder hat von euch einer auf die hupe gedrückt und der airbag hat high 5 gespielt?
    das video von dem feuerwehr man, der den denkel ins x-s1cht bekommt, hat an einem unfallwagen gearbeitet. da war der airbag nicht ausgelöst. nun gehen da welche rein das auto wackelt und baam. weils wahrscheinlich 1/10 mm gefehlt hat zum auslösen..

  • Ich gehe davon aus, dass es nur so genau beschrieben wird um die Leute etwas zu schützen. Den Großteil interessiert es nicht ob es erlaubt ist oder nicht, da wird einfach das Teil ausgebaut egal ob die Batterie angeschlossen ist oder nicht. So kann man wenigstens mit dem Buch die Sicherheit herstellen.


  • Hat jemand diese fragen auch gelesen? Oder nur noch Airbags gehört :D Also lassen wir die airbags mal, die bekomm ich schon noch i-wie :spiteful:


    mfg

  • Sooo, Servus beinand!


    Kleines Update zum auto. Ist jetzt soweit fahrbereit, hab meine ersten Kilometer problemlos geschafft.


    Was noch zu machen ist,am Fahrwerk sind die domlager durch und stoßdämpfer sehr weich! Denke das noch die dichtung am krümmer fertig ist, da er hier noch durchpfeift. Motorhaube muss noch eine andere her,farbe egal. Ansonten Motorisch einwandfrei. Wäre noch die sache mit den airbags/gurtstraffer, die sich als komplizierter rausstellt als gedacht,werd ich aber auch noch i-wie hinbiegen, inneraum ansonten auch wieder fit.


    also bis jetzt ist mein Aufbau(auch wenn mich viele für blöd erklärt haben :crazy: )relativ gut und weitestgehend Problemlos verlaufen. Denke das er die nächsten wochen(wenn ich günstige airbags auftreibe)fertig fürn TÜV ist. Dann sollte dem Vergnügen nix mehr im weg stehen.


    Achja, hab noch aktuelle bilder in meiner galerie

  • Hawe,


    dachte mir ich zeig mal Videos. Ist zwar nicht viel, nicht ganz aktuell, aber verschafft einen kleinen einblick über das bisherige.


    [video]

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    Was ich noch benötige ist der Beifahrerairbag und eine Motorhaube. Sonst ist er fast schon fürn TÜV fertig,muss noch kleinigkeiten beheben,Licht-, Spur einstellen,..... und Innenraum zusammenschrauben.

  • Servus,


    ist das eigentlich beim NG2 normal, dass das Kühlerwasser im Leerlauf nicht ständig in den Ausgleichsbehälter läuft, sondern nur wenn man Gas gibt? Lüfter läuft auch, aber er zeigt nichtmal 90° an. Siehe hier: [video]

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    [/video]


    Bei meinem Coupe NG1, läuft nämlich auch im Leerlauf von allein.

  • servus, habe ein problem mit der ölwarnleute


    kann mir jemand weiterhelfen? wenn ich mit meinem NG fahre(motor ca. 90°) läuft er normal, hat ca 2 bar öldruck im leerlauf und ca 5 bar im fahrbetrieb. Öl ist fast bis auf max gefüllt. Jedoch wenn ich z.b an einer ampel im leerlauf stehe, leuchtet und pfeifft mein Ölwarnlämpchen! Kann mir jemand sagen was das bedeutet? Massefehler? kommt zu wenig öl durch?


    mfg

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