Versicherungsfragen...

  • So, ihr lieben Leute...


    Der ein oder andere mag es vielleicht schon mitbekommen haben, dass ich meinen B4 verkaufen wollte... bzw. es ganz frisch so geschehen ist.
    Nun habe ich einige Fragen bezüglich der Zulassungsformalitäten.


    a) Der Käufer nimmt das Auto mit meinen Kennzeichen mit in seinen Landkreis (Nachbarlandkreis), um ihn dort auf sich mit neuen Schildern umzumelden... so weit kein Problem. Übergabeuhrzeit am Kaufvertrag hilft da vor Schäden nach der Übergabe. Normalerweise sollte durch die Abmeldung, die durch ihn an der Zulassungsstelle seines Landkreises, erfolgt, auch meine Versicherung für dieses Fahrzeug erlöschen, ohne, dass ich weiter aktiv bei Zulassungsstelle und Versicherung tätig werden muss, oder?


    b) Da ich ja unverzüglich mein neues Baby holen will, kommt die Frage auf: Wie? Das Fahrzeug ist leider abgemeldet. Leidergottes hab ich keine Möglichkeit Rote Nummern für eine derart weite Strecke quer durch die BRD auszuleihen. Also muss ich wohl oder Übel Kurzzeitkennzeichen besorgen. Und genau dazu kommen jetzt die kniffligen Fragen...
    Denn woher bekomme ich die? Von der Zulassungsstelle, oder der Versicherung? Denn mit den Kurzzeit-Kennzeichen ist das Fzg ja auch Versichert, oder? Und wenn dem so ist, dann benötige ich ja keine neue Deckungskarte mehr für die Überführungsfahrt, oder?
    Zweites Problem hierbei ist dann die Wiederanmeldung durch mich, dafür benötige ich wieder eine Deckungskarte das is klar, aber: Was passiert mit der Versicherungssumme, die ich für die Kennzeichen gelöhnt habe?


    Heiland, warum muss das alles so kompliziert sein? Oder kennt jemand eine Einfachere Möglichkeit?


    Für Antworten auf meine vielen, vielen Fragen bin ich super Dankbar.


    greetz

    [b]

    Audi Coupe|'96|ABK|Achatgrau|Tief, Breit, Laut und Voll mit Hifi
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    Seat Leon ST Facelift|'17|CRLB|Mythosschwarz|FR+Volle Hütte|DSG

    [align=center]Buick Wildcat|1964|7.0|Palomar Red/Black|Cruise Missile

  • Die Kurzzeitkennzeichen bekommste von der Versicherung, mei Frau ist bei der Allianz und hat mir das gesagt :D

    Car Nr.01 Fiat Panda 1000 L.I.E.
    Car Nr.02 VW Polo 86C2F G60
    Car Nr.03 Renault 19 Phase1
    Car Nr.04 Renault 19 Phase2
    Car Nr.05 Ford Fiesta GFJ
    Car Nr.06 Audi 80 B4 Limo ABK Bj.1993 115 PS
    Car Nr.07 VW Bora V6 Variant Bj.2001 204 PS+
    Car Nr.08 Smart fortwo "Brabus" Bj.2003 75 PS
    Car Nr.09 Audi RS4 B5 Avand AZR Bj.2001 ca. 395PS
    Car Nr.10 VW Golf IV 1.6 Bj.1999
    Car Nr.11 Opel Zafira A 2.2 Bj.2002 147 PS
    Car Nr.12 VW Golf VI 2.0 TDI Bj.2012 140PS

  • Alles klar, schick sie mir per PN, leite weiter :D

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  • Danke, Daniel... Du bist ein Schatz. Hast Post.


    Nichtsdestotrotz würd ich das hier gern für alle Weiterverfolgen. Weiß sonst noch jemand bescheid?


    greetz

    [b]

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  • zu 1.: ja,es gibt wohl auch fristen von 4wochen oder so,in der zeit wird der neue auch nicht als zweitwagen angerechnet


    zu 2.: ne 5tagenummer kriegst vor ort,nen gültiger perso sollt reichen !
    brauchst halt wie schon gesagt ne doppelkarte von der versicherung,is aber eh bums da is die in den schildershops vor der zulassungsstelle meist auch gibt,würd ich aber vorher noch telefonisch abchecken,zuteilung der nummer gibts wohl aber eh vor ort !
    zahlst dann halt nen pauschalbetrag für 5werktage,wieviel hängt vom landkreis & fahrzeug ab !


    wenn de weisst,wie die kiste aussieht & sie die heimfahrt übersteht würd ich an deiner stelle den ganzen terz weglassen,zusehen dass du an die papiere & die alten kennzeichen kriegst,das ding ummelden & mit deiner endgültigen zulassung abholen ;)

  • ich würde mal sagen die versicherungssumme ist eine art pfand die du verechnet bekommst vorausgesetzt du meldest es über diese an.


    und zu a ja es erlöscht aber nrufen und bescheid sagen schadet nicht da sonst in der rechnungsabteilung weiterhin abbuchen weil die information das du den abgemeldet hast erst 4 wochen später bei deiner versicherung auftaucht. das nennt man Bürokratie. (Bürokratie=Bearbeitungsgebühr) X(

  • Nich brüllen... ;)


    Äh... ich hab grad mit meiner Versicherung telefoniert, und hatte da en Superfreundliches Mädel dran, die mir Rede und Antwort gestanden hat. ;)


    Es läuft also folgendermaßen: Ich krieg jetzt von der Versicherung eine Kurzzeit-Doppelkarte, mit der ich auf die Zulassungsstelle dapp und mir dort die Kurzzeitkennzeichen hol.
    Da ich aber aus geiz die Kiste gern wieder über meinen Vater anmelden und versichern will, wird zur Endgültigen Zulassung noch ne Doppelkarte auf ihn ausgestellt, mit der ich dann die Karre anmeld.
    Die Gutschrift der Versicherungssumme wird über ne Vordatierung geleistet und mit dem neuen Versicherungsvertrag abgerechnet, bzw. Gutgeschrieben... das wären dann rund 5? oder so, die ich für 5 Tage Vordatierung an Versicherungssumme drauflegen muss... das is mal Fair, sag ich euch.
    Was mit den Schildern dann passiert is abhängig von der Zulassungsstelle, denn die stellt die nur gegen Vorlage der Doppelkarte aus. Ob ich die also selbst in den gelben Sack stecken kann, oder zurückgeben muss wird sich zeigen.


    Trotzdem noch ziemlich kompliziert. Bleibt halt nich aus, wenn man keine Roten Nummern kriegt.


    greetz

    [b]

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  • richtig,ausserdem sinds schwarze nummern mit roten viereck & mit denen darfst 5werktage durch die gegend brettern :P


    die gutschrift von der versicherung bekommst natürlich nur,wenn de mit der versicherung das fahrzeug auch endgültig anmeldest !


    du darfst auch mit abgestempelten kennzeichen vom vorbesitzer & der bereits korrekt ausgefüllten versicherungsdoppelkarte zur örtlichen zulassungsstelle fahren,um ihn dann wie auch immer auf dich anzumelden ;)


    würd mir den heckmeck mit den kurzzeitkennzeichen trotzdem sparen,ihn gleich auf dich zulassen 6 ihn dann abholen !
    is dann nur einmal aufs amt gerannt ;)

  • Zu kurzfristig... Wenn ich bis mittwoch ein neues Auto haben will, dann kann ich mir das nu auch sparen, noch die Papiere anzufordern... Außerdem: Welcher Idiot schickt einem denn bitteschön die Papiere zu, damit man das Auto auf sich ummelden kann? Da hat der Verkäufer doch keinerlei rechtliche Handhabe mehr gegen den Käufer, wenn der die Kohle nich locker macht.
    Glaub auch nich, dass das bei dem Herrn funktioniert hätte.


    Das einzige, was mich ärgert is, dass der Gute mann morgen keine Zeit hat. Sonst wär ich morgen zur Probefahrt gekommen. So hol ich die Kiste am Mittwoch einfach ab, ohne lang zu fragen... ein sehr guter Zustand wurde mir von ihm versichert, und Frischen TÜV hat er ja auch bekommen.


    Aber gut, Versicherungstechnisch wären dann alle Fragen soweit geklärt.


    @Emil: Die Fahrt mit abgestempelten Nummern gilt aber nur innerhalb eines Landkreises, quasi die Fahrt vom eigenen Wohnort bis zur Zulassungsstelle. Mit abgestempelten Kennzeichen und ner Doppelkarte kann ich keine Überführungsfahrt quer durch Deutschland machen.

    [b]

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  • Ich hatte auch mal Kurzzeitkennzeichen an meinem Wagen und ich sag euch nie wieder. Hab für die Nummernschielder über 20 euro und 10 ? Bearbeitungsgebür ausgegeben, dann gab es noch Stress mit der Versicherung, de wollten die 70 ? haben, obwohl ich den Wagen bei den angemeldet hab, hat sich aber im nachhinein doch alles geklärt, war aber viel Stress. Und dann bei der Anmeldung nochmal 30 ? für die Schilder und 10? bearbeitungsgebühr. Ich würde an deiner Stelle einen Kumpel oder so fragen mit dem du dann den Wagen abschleppen kannst.

  • das darf er aber mit nem funktionstüchtigen & nem abgemeldeten wagen sowieso nicht :huh:

    du solltest natürlich nicht draufschreiben "NICHT Funkionsfähig" wäre sehr auffällig, sosnt interessiert das keinen, sagst halt du hast Öldruckverlust :D und bsit net sicher ob du mit 3 Bar weiterfahren kannst.....

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