So, ihr lieben Leute...
Der ein oder andere mag es vielleicht schon mitbekommen haben, dass ich meinen B4 verkaufen wollte... bzw. es ganz frisch so geschehen ist.
Nun habe ich einige Fragen bezüglich der Zulassungsformalitäten.
a) Der Käufer nimmt das Auto mit meinen Kennzeichen mit in seinen Landkreis (Nachbarlandkreis), um ihn dort auf sich mit neuen Schildern umzumelden... so weit kein Problem. Übergabeuhrzeit am Kaufvertrag hilft da vor Schäden nach der Übergabe. Normalerweise sollte durch die Abmeldung, die durch ihn an der Zulassungsstelle seines Landkreises, erfolgt, auch meine Versicherung für dieses Fahrzeug erlöschen, ohne, dass ich weiter aktiv bei Zulassungsstelle und Versicherung tätig werden muss, oder?
b) Da ich ja unverzüglich mein neues Baby holen will, kommt die Frage auf: Wie? Das Fahrzeug ist leider abgemeldet. Leidergottes hab ich keine Möglichkeit Rote Nummern für eine derart weite Strecke quer durch die BRD auszuleihen. Also muss ich wohl oder Übel Kurzzeitkennzeichen besorgen. Und genau dazu kommen jetzt die kniffligen Fragen...
Denn woher bekomme ich die? Von der Zulassungsstelle, oder der Versicherung? Denn mit den Kurzzeit-Kennzeichen ist das Fzg ja auch Versichert, oder? Und wenn dem so ist, dann benötige ich ja keine neue Deckungskarte mehr für die Überführungsfahrt, oder?
Zweites Problem hierbei ist dann die Wiederanmeldung durch mich, dafür benötige ich wieder eine Deckungskarte das is klar, aber: Was passiert mit der Versicherungssumme, die ich für die Kennzeichen gelöhnt habe?
Heiland, warum muss das alles so kompliziert sein? Oder kennt jemand eine Einfachere Möglichkeit?
Für Antworten auf meine vielen, vielen Fragen bin ich super Dankbar.
greetz