Xenon nachrüsten

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    1 Inhalt


    In diesem Teil geht es um die Nachrüstung von Xenonlampen in einen Audi 80/90


    2 Fassungen


    Vielmals wird in Foren behauptet eine Nachrüstung sei nur bei DE-Scheinwerfern möglich, das ist genauso falsch wie die Aussage "mit Automatischer LWR und Reinigungsdüsen ist alles ok".
    Fakt: Es gab nie Xenonlampen im Audi 80
    Damit gibt es keine Möglichkeit der Nachrüstung


    3 Hinweis zur "Gefälligkeitseintragung"


    Sicher, manche kennen einen "Freund" beim Tüv, dieser trägt es ein. Legal...
    Sicherlich NICHT. Nur weil etwas eingetragen ist, ist es nochlange nicht Legal. Eintragbar ist grunsätzlich alles. Im Endeffekt entscheidet die zuständige Polizeistreife oder sogar der Staatsanwalt über legalität und illegalität des Umbaus. Gefälligkeitseintragungen machen den eintragenden Prüfingenieur arbeitslos und haben vor Gericht keinerlei Bestand.


    4 Offizielle Mitteilung (BOSCH)


    Diese Mitteilung stammt vom Automobilzulieferer BOSCH


    "Vorsicht bei der Nachrüstung


    Viele Autofahrer verbinden mit Xenon-Licht sportliches Fahre und ein schnelles, schnittiges Fahrzeug. Bei einigen, zumeist jüngeren Automobilfreunden wird dadurch die Begehrlichkeit der Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfer-Anlagen geweckt. Dann heißt es Nachrüst-Set mit Leitungen, Lichtquelle und Vorschaltgerät kaufen, Halogenlampe raus, Abdeckkappe zurechtsägen, Xenonlampe in den Reflektor stecken, alles verkabeln und ab dafür.
    Doch hier ist Vorsicht geboten! In Europa dürfen, aus gutem Grund, nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme nachgerüstet werden. Diese müssen aus folgenden Komponenten bestehen:

    • Typgeprüftem Scheinwerfer-Satz
    • Automatischer Leuchtweitenregulierung
    • Scheinwerfer-Reinigungsanlage


    Dies ist Vorschrift gemäß ECE-Regelung R48 und §50 StVO


    Werden Xenon-Scheinwerfersysteme ohne automatische Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage betrieben, blenden die Scheinwerfer den entgegenkommenden Verkehr. Dadurch werden andere Verkehrsteilnehmer extrem gefährdet. Nur wenn ein Fahrzeug bereits über automatische Leuchtweitenregelung und Scheinwerferreinigungsanlage verfügt, können die Halogen-Scheinwerfer durch Xenon-Scheinwerfer ersetzt werden.
    Wird also bei einem Fahrzeug ein "Billig-Umbau" vorgenommen oder eine nachträgliche Veränderung an bauartgenehmigten Lichtquellen (auch am Sockel) oder Scheinwerfern vorgenommen, kann dies zum Erlöschen der Bauargenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen.


    Als Händler sollten Sie beachten, dass derjenige, der nicht typgeprüfte Beleuchtungsgeräte verkauft mit Schadenersatzansprüchen durch den Käufer zu rechnen hat. Mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass diese zum vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch das Risiko des Schadens in unbegrenzter Höhe


    5 Stellungnahme des KBA



    6 Offizielle Mitteilung (TÜV)


    Diese Mitteilung stammt vom TÜV Nord


    "Nachrüstung auf Xenon-Licht
    Gefährliche Blender


    Das so genannte Gasentladungslicht wird immer beliebter. Vor allem im Internet schwappt die Flutlichtwelle. Viele möchten nachrüsten. Doch Xenon-getunte Normalscheinwerfer sind illegal, weil sie ähnlich stark wie volles Fernlicht blenden. Passiert ein Unfall, sieht es für den Besitzer des Blenders schnell ganz finster aus.


    Verbrennen Sie sich nicht die Finger Der Zubehörhandel bezeichnet die Gasentladungs-Lichtquellen häufig auch als Xenon-Glühlampe oder Xenon-Brenner. Teilweise gibt es schon entsprechend umgerüstete Scheinwerfer im Angebot.


    Alles scheint ganz einfach: Halogenlampe raus, Xenonbrenner rein und dann noch das Vorschaltgerät anschrauben. Der von den Verkäufern häufig verschwiegene Haken: Die Sache ist verboten. Ein Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung nur in Verbindung mit einem bestimmten Lampentyp. Die Genehmigung erlischt beim Umbau. Die Folge: Auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und der Versicherungsschutz gehen verloren.


    Nur Scheinwerfersätze mit Bauartgenehmigung kaufen. Wer auf die Lichtdusche nicht verzichten möchte, sollte bei der Xenon-Umrüstung nur komplette Scheinwerfersätze mit entsprechender. Bauartgenehmigung einbauen. Dabei müssen Sie beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:


    * einer automatischen Leuchtweitenregelung
    * einer Scheinwerferreinigungsanlage und
    * einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.



    So viel ist sicher
    Erwerben Sie nur Umrüstsätze, für die ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen. So können Sie sicher sein, dass die Scheinwerfer eine gültige Bauartgenehmigung haben. Der zugehörigen Einbauanleitung können Sie entnehmen, welche Umbauarbeiten am Fahrzeug neben der eigentlichen Scheinwerferumrüstung erforderlich sind."


    kopiert von: http://www.tuev-nord.de/de/verkehr/Xenon-Licht_2768.htm


    7 rechtliche Hinweise


    VORSICHT beim XENON nachrüsten
    Fast alles ILLEGAL !!


    Die im Internet angebotenen Nachrüstsätze sind fast ausschließlich nicht zu empfehlen, selbst wenn sie einzeln gesehen eine Bauartgenehmigung oder ein Prüfzeichen aufweisen!
    Sobald man die Lampen nämlich in herkömmliche Scheinwerfer einbaut, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, da die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers verloren geht !


    Außerdem wird bei Fremdleuchtmitteln im Sinne der StVO und StVZO unterstellt, dass der Gegenverkehr geblendet wird, d.h., man begeht automatisch eine Verkehrsordnungswidrigkeit (VOWi), die abhängig von der gesetzten Gefahr entsprechend dem Bußgeldkatalog zu ahnden ist.
    Von der nach einer Umrüstung vorgeschriebenen Scheinwerferreinigungsanlage und einer Leuchtweitenregulierung spreche ich hier noch gar nicht !
    Wer so handelt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer durch extreme Blendung und verhält sich gesetzwidrig.
    Die Betriebserlaubnis seines Fahrzeuges erlischt und der Versicherungsschutz wird zumindestens eingeschränkt.
    Legal sind lediglich komplette, typgeprüfte Xenon-Scheinwerfer-Sets inklusive automatischer Leutweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage.


    Rechtliche Problematik


    Darum ist es verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenon-Scheinwerfer zu machen:
    In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfer-Systeme nachgerüstetwerden.
    Sie bestehen aus:

    • einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (Kennzeichen E1 auf der
    • Abschlussscheibe)
    • einer automatischen Leuchtweitenregulierung
    • einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (vorgeschrieben gem. ECE-Regelung R48
    • und §50 Abs.10 StVO)
    • Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der


    Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird.
    Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (§19 Abs.2 Satz 2 Nr.1 StVZO) Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§5 Abs.1 Nr.3 KfzPflVersG)


    Originaltext: http://www.elchfans.de/diy/allg/rechtliches-xenon-umbau.pdf


    8 Fazit


    Illegal, scheißegal ?
    Wer einen Unfall mit einem vollbesetzten Schulbus wegen Blendung des Fahreres mit tödlichem Ausgang verantworten kann, der kann sich gerne über die Warnungen und Stellungnahmen von TÜV, Bosch und KBA hinwegsetzen, sowie gegen diverse Verkehrsrichtlinien verstoßen und seinen Versicherungsschutz aufs spiel setzen

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